Häufig gestellte Fragen
Sie können eine Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde erhalten, indem Sie eine Kopie des Dokuments an einen vereidigten Übersetzer senden. Er erstellt eine beglaubigte Übersetzung, die von den französischen und ausländischen Behörden anerkannt wird. Die Anfrage kann online oder im Büro erfolgen.
Die Kosten variieren je nach Sprache und Frist. Im Allgemeinen kostet eine beglaubigte Übersetzung einer Geburtsurkunde zwischen 30 € und 60 € (26 € bei Docutrad). Eilige Anfragen können zu höheren Preisen führen.
Um es ins Deutsche zu übersetzen, müssen Sie lediglich einen vereidigten Übersetzer bei einem deutschen Gericht kontaktieren oder über eine vereidigte Übersetzungsplattform gehen. Sie übermitteln ihm das Dokument im PDF- oder Fotoformat, und er liefert eine beglaubigte Übersetzung mit Unterschrift und offiziellem Stempel.
Der Antrag kann von der betroffenen Person, einem ihrer Elternteile, wenn sie minderjährig ist, ihrem gesetzlichen Vertreter oder manchmal ihrem Ehepartner gestellt werden. In einigen Fällen kann auch ein Anwalt den Antrag im Namen des Antragstellers einreichen.
Die Transkription ist nur erforderlich, wenn Sie möchten, dass die ausländische Geburtsurkunde offiziell in Frankreich anerkannt wird. Sie ist unerlässlich für die französischen Standesamtsverfahren (Personalausweis, Reisepass, Heiratsurkunde usw.). Wenn Sie keine administrativen Verfahren in Frankreich haben, ist die Transkription nicht notwendig.

