FAQs

Eine Apostille ist eine offizielle Bescheinigung, die die Gültigkeit der Unterschrift und des Siegels eines öffentlichen Dokuments für die Verwendung im Ausland gemäß dem Haager Übereinkommen (1961) bestätigt.

Es macht Ihr Dokument in den Mitgliedsländern der Konvention rechtlich anerkannt, ohne weitere Schritte zur konsularischen Legalisierung.

Nein. Sie ist nur erforderlich, wenn Sie Ihre übersetzten Dokumente einer ausländischen Behörde (Botschaft, Universität, Gericht usw.) vorlegen müssen.

Ja. Eine einzige Apostille deckt das gesamte Dokument ab, unabhängig von seiner Länge.

Die durchschnittliche Frist beträgt 24 bis 48 Stunden nach Erhalt der vereidigten Übersetzung. Sie erhalten anschließend ein unterschriebenes und gestempeltes PDF, das einsatzbereit ist.

Alle übermittelten Dateien sind sicher, verschlüsselt und werden nach der Lieferung gemäß der DSGVO und unserer Datenschutzrichtlinie gelöscht.

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