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Eine ausländische Heiratsurkunde übersetzen lassen: Preis, Formalitäten und Fehler, die man vermeiden sollte

von Aline Regna - DocuTrad
Acte de mariage étranger, alliances et traduction assermentée tamponnée

Bei DocuTrad kostet die beglaubigte Übersetzung einer Heiratsurkunde 34 € pro Seite und wird innerhalb von 24 bis 48 Werkstunden im digitalen Format geliefert.

Bevor Sie sie bestellen, prüfen Sie, welches Dokument Ihre französische Behörde erwartet: Je nach Ihrer Staatsangehörigkeit und dem Land, in dem Sie geheiratet haben, ist es nicht immer die ausländische Urkunde selbst.

Welches Dokument wird wirklich von Ihnen verlangt?

Einer von Ihnen ist Franzose: Die Ehe kann im französischen Personenstandsregister eingetragen werden

Eine im Ausland von einem französischen Staatsangehörigen geschlossene Ehe kann auf Antrag des französischen Ehegatten in die konsularischen Personenstandsregister übertragen werden. Diese Übertragung ist eine französische Urkunde, in französischer Sprache verfasst.

Für eine Erklärung zum Erwerb der französischen Staatsangehörigkeit durch Heirat verlangt service-public.gouv.fr (die offizielle Website der französischen Verwaltung) genau diese: „wenn Ihre Ehe im Ausland geschlossen wurde, eine Abschrift ihrer Übertragung in die französischen konsularischen Register“.

Um die Übersetzung kommt man damit nicht herum, sie kommt nur früher. Für die Übertragung verlangt das Konsulat unter anderem die Geburtsurkunde des ausländischen Ehegatten, je nach Land legalisiert oder mit Apostille versehen und mit ihrer Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer, wenn sie weder auf Französisch noch auf Englisch ist. So verlangt es zum Beispiel das französische Generalkonsulat in London: Prüfen Sie die Liste des Konsulats, das Ihre Akte bearbeitet.

Keiner von Ihnen war am Tag der Heirat Franzose: Es zählt die ausländische Urkunde

Ohne französischen Ehegatten gibt es keine Übertragung. Sie legen der französischen Verwaltung Ihre ausländische Heiratsurkunde mit ihrer Übersetzung vor.

Dann ist eine von einem vereidigten Übersetzer angefertigte, unterschriebene und gestempelte Übersetzung nötig. Sie können Ihre Heiratsurkunde übersetzen lassen – online, anhand eines einfachen Scans.

Heirat in der Europäischen Union: das mehrsprachige Formular

Seit dem 16. Februar 2019 erlaubt eine europäische Verordnung, einer in einem EU-Land ausgestellten Heiratsurkunde ein mehrsprachiges Formblatt beizufügen, sofern dieses Land es ausstellt: Laut dem e-Justiz-Portal werden „die mehrsprachigen Formblätter nicht in allen EU-Ländern ausgestellt“.

Mit diesem Formblatt „darf die französische Behörde eine Übersetzung der öffentlichen Urkunde nur unter außergewöhnlichen Umständen verlangen“. Und wenn sie dennoch eine beglaubigte Übersetzung verlangt, ist sie „verpflichtet, eine in einem beliebigen EU-Land angefertigte beglaubigte Übersetzung anzuerkennen“.

Braucht man eine Apostille oder eine Legalisation?

Das hängt allein vom Land ab, das die Urkunde ausgestellt hat. Das französische Außenministerium veröffentlicht eine Übersichtstabelle, aktualisiert am 15. September 2026, die für in Frankreich vorgelegte Personenstandsurkunden die Regel Land für Land angibt. Auf sie verweist zum Beispiel das französische Generalkonsulat in London.

Regel Beispielländer
Keine Formalität Marokko, Algerien, Tunesien, Senegal, Elfenbeinküste, Kamerun, Mali, Madagaskar, Vietnam, Vereinigtes Königreich, Deutschland, Rumänien, Spanien, Portugal, Italien, Belgien, Polen, Türkei
Apostille Vereinigte Staaten, Kanada, Brasilien, China, Russland, Ukraine, Indien
Legalisation Ägypten, Libanon, Haiti

Für ein Land, das nicht auf dieser Liste steht, suchen Sie seine Zeile in der Tabelle, Spalte I, die der Personenstandsurkunden. Die Buchstaben bedeuten: D für eine Befreiung, A für die Apostille, L für die Legalisation.

Die Befreiung von Apostille oder Legalisation befreit nicht von der Übersetzung. Eine marokkanische Heiratsurkunde braucht keine Formalität, um in Frankreich vorgelegt zu werden, muss aber übersetzt werden.

Wenn eine Apostille oder Legalisation nötig ist, besorgen Sie sie zuerst. Laut service-public.gouv.fr erkundigt man sich „bei der französischen Botschaft oder dem französischen Konsulat im betreffenden Land für die Legalisation und bei der Botschaft oder dem Konsulat des betreffenden Landes für die Apostille“. Die so beglaubigte Urkunde wird anschließend mit ihrer Übersetzung vorgelegt, wie es die Liste des Londoner Konsulats verlangt.

Welche Urkunde schicken Sie dem Übersetzer?

Der Übersetzer übersetzt das Dokument, das Sie ihm schicken. Schicken Sie also genau das, was Ihre Behörde verlangt.

Für die Staatsangehörigkeit durch Heirat ist service-public.gouv.fr eindeutig: „eine Personenstandsurkunde muss als vollständige Abschrift und im Original in der Sprache des Herkunftslandes vorgelegt werden“. Für ein anderes Verfahren gibt Ihre Unterlagenliste an, ob eine vollständige Abschrift oder ein Auszug nötig ist.

Senden Sie das vollständige Dokument, Vorder- und Rückseite, mit seinen Vermerken und Stempeln.

Was kostet die Übersetzung einer Heiratsurkunde?

Bei DocuTrad kostet die beglaubigte Übersetzung einer Heiratsurkunde 34 € pro Seite. Verlangt Ihre Behörde das unterschriebene und gestempelte Papierexemplar der Übersetzung, kostet der Postversand 15 €.

Enthält Ihre Akte weitere fremdsprachige Unterlagen, etwa die Geburtsurkunde des ausländischen Ehegatten, finden Sie die Preise der übrigen Dokumente Ihrer Akte und können alles auf einmal bestellen.

Die Fehler, die eine Akte verzögern

Einen Auszug schicken, wo eine vollständige Abschrift nötig war, oder umgekehrt. Die Art der Urkunde steht auf Ihrer Unterlagenliste.

Vor der Apostille oder Legalisation übersetzen lassen, wenn Ihr Land eine verlangt. Die Urkunde muss zuerst beglaubigt und dann übersetzt werden.

Einen Teil des Dokuments vergessen. Rückseite, Vermerke und Stempel gehören zur Urkunde.

Das Datum der Urkunde übersehen. Legt Ihre Unterlagenliste ein maximales Ausstellungsdatum fest, prüfen Sie es, bevor Sie die Übersetzung beauftragen.

In der Praxis

  1. Prüfen Sie auf Ihrer Unterlagenliste, welches Dokument verlangt wird: die ausländische Urkunde oder ihre Übertragung, als vollständige Abschrift oder als Auszug.
  2. Prüfen Sie in der Tabelle des Ministeriums, ob das Land, das die Urkunde ausgestellt hat, eine Apostille oder Legalisation verlangt, und besorgen Sie sie gegebenenfalls zuerst.
  3. Lassen Sie die vollständige Urkunde von einem vereidigten Übersetzer übersetzen und reichen Sie sie im verlangten Format ein, digital oder auf Papier.

Häufige Fragen

Muss die Apostille ebenfalls übersetzt werden?
Ja. Einmal angebracht, gehört die Apostille zur Urkunde, die mit ihrer Übersetzung vorgelegt wird. Bei DocuTrad kostet die Übersetzung einer Apostille 27 € pro Seite.

Muss meine Heiratsurkunde aktuell sein?
Für eine Erklärung zur Staatsangehörigkeit durch Heirat verlangt service-public.gouv.fr eine Übertragung, die „vor weniger als 3 Monaten ausgestellt“ wurde. Für andere Verfahren steht eine etwaige Frist auf Ihrer Unterlagenliste.

Quellen

  • Französisches Ministerium für Europa und auswärtige Angelegenheiten, Übersichtstabelle zum aktuellen Stand des Vertragsrechts bei der Legalisation, aktualisiert am 15. September 2026
  • Service-public.gouv.fr, französische Staatsangehörigkeit durch Heirat, geprüft am 1. Mai 2026
  • Französisches Generalkonsulat in London, Unterlagenliste für die Übertragung einer Heiratsurkunde
  • Europäisches e-Justiz-Portal, öffentliche Urkunden
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln jede Bestellung von Leistungen, die bei DOCUTRAD (SAS) über die Website docutrad.fr aufgegeben wird.
Letzte Aktualisierung: 20. September 2026

1. Angaben zum Dienstleister

DOCUTRAD – vereinfachte Aktiengesellschaft (SAS) mit einem Stammkapital von 1 000 €
Eingetragen im Handelsregister von Paris unter der Nummer 106 245 426 – APE 7430Z (Übersetzen und Dolmetschen)
Innergemeinschaftliche USt-IdNr.: FR 13 106 245 426
Sitz: 78 avenue des Champs-Élysées, Bureau 326, 75008 Paris, Frankreich
E-Mail: client@docutrad.fr – Tel.: 07 57 82 68 24

2. Definitionen

„Leistungen": Übersetzung (beglaubigt und nicht beglaubigt), Dolmetschen und damit verbundene Dienstleistungen (Apostille auf Anfrage, Papierversand).
„Kunde": Verbraucher oder Unternehmer, der eine Leistung bestellt.
„Angebot": schriftlicher Vorschlag mit Angabe von Preis, Fristen, Ergebnissen und Bedingungen.

3. Gegenstand & Anwendungsbereich

Diese AGB regeln jede bei docutrad aufgegebene Bestellung. Sie haben Vorrang vor den Einkaufsbedingungen des Kunden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

4. Bestellung – Zustandekommen des Vertrags

Angebot (30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben). Die Bestellung kommt zustande durch: (i) ausdrückliche Annahme des Angebots (Unterschrift/Bestätigung) und (ii) bei Bestellung fällige Zahlung (sofern nicht anders vereinbart).
docutrad kann eine Bestellung bei unleserlichen/rechtswidrigen/unvollständigen Dokumenten, Betrugsrisiko oder Zahlungsverzug ablehnen/aussetzen. Elektronische Bestätigungen und Kommunikation gelten als Nachweis.
Datei-Upload (UploadKit): Der Kunde bleibt für die übermittelten Dateien verantwortlich (Richtigkeit, Lesbarkeit, Virenfreiheit, Rechtmäßigkeit). Fehlerhafte Dateien können die Lieferung verzögern.

Die auf der Website angegebenen Fristen sind Standardfristen. Jede Anfrage nach einer verkürzten Frist (dringende oder „Express"-Leistung) bedarf vor der Bestellung einer schriftlichen Machbarkeitsbestätigung durch docutrad. docutrad behält sich das Recht vor, jede Anfrage abzulehnen, deren Frist oder Bedingungen materiell nicht realisierbar sind (zum Beispiel eine beglaubigte Übersetzung, die in weniger als einem Werktag verlangt wird). Im Falle einer Ablehnung wird jeder gegebenenfalls gezahlte Betrag vollständig erstattet; diese Ablehnung vor jeglichem Ausführungsbeginn stellt weder eine Bestellung noch eine Vertragsverletzung durch docutrad dar.

5. Leistungen & Ergebnisse

Leistungen: beglaubigte und nicht beglaubigte Übersetzung; Dolmetschen; Optionen (Apostille auf Anfrage; Papierversand per Zusteller).
Standardergebnis: signiertes PDF per E-Mail. Jedes besondere Format/Layout muss im Angebot aufgeführt sein.

6. Preis & Zahlung

Preise in Euro. Für Kunden mit Sitz in der Europäischen Union verstehen sich die Preise inklusive aller Steuern (TTC), wobei die Mehrwertsteuer zum geltenden Satz (20 %) erhoben wird. Für Kunden mit Sitz außerhalb der Europäischen Union verstehen sich die Preise ohne Steuern, da die Leistung nicht der französischen Mehrwertsteuer unterliegt.
Die Zahlung erfolgt online bei Bestellung:

Ausnahmsweise werden bei einem einem gewerblichen Kunden gewährten Zahlungsaufschub gemäß Artikel L441-10 des französischen Handelsgesetzbuchs bei Verzug Zinsen zum gesetzlichen Satz sowie eine pauschale Beitreibungsentschädigung von 40 € fällig.

7. Fristen – Wartung/höhere Gewalt – Aussetzung

Die Standardlieferzeit für eine Übersetzung im digitalen Format beträgt 24 bis 48 Werktagsstunden, d. h. 1 bis 2 Werktage (Montag bis Freitag, ohne französische Feiertage), gerechnet ab Zahlungsbestätigung und Eingang eines vollständigen und lesbaren Dokuments. Eine abweichende, im Angebot oder auf der Leistungsseite angegebene Frist geht vor. Der Kunde wird über jede absehbare Verzögerung informiert.
Keine Haftung bei höherer Gewalt (frz. ZGB, Art. 1218) oder Pflichtverletzung des Kunden (fehlende Informationen/Dokumente, nicht erhaltene Zahlung).
Bei Zahlungsverzug oder unzureichenden Informationen wird die Ausführung ausgesetzt.

8. Widerrufsrecht (Verbraucher)

Gemäß Artikel L221-28 des französischen Verbrauchergesetzbuchs gilt das Widerrufsrecht nicht für eindeutig personalisierte oder vor Ablauf der Frist erbrachte Leistungen.
Da die Übersetzung eine maßgeschneiderte Arbeit ist, ist nach Bestätigung und Beginn kein Widerruf möglich.

9. Lieferung

Lieferung per E-Mail (PDF) oder, falls gewählt, Papierversand per Zusteller (es gelten die Bedingungen und Fristen des Zustellers).

10. Reklamationen – Neuausstellung bei behördlicher Ablehnung

Schriftliche Reklamation an client@docutrad.fr innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung (objektive und präzise Fehler; stilistische Nuancen ausgeschlossen).
Bei behördlicher Ablehnung aus formalen Gründen (z. B. formale Angaben) kann docutrad innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung kostenlos eine Neuausstellung vornehmen, ohne inhaltliche Änderung oder Hinzufügung neuer Informationen.

11. Vertraulichkeit & verbotene Inhalte

docutrad behandelt die übermittelten Dokumente vertraulich und gibt sie nicht an unbefugte Dritte weiter, außer bei gesetzlicher Verpflichtung.
Standardmäßig Versand per E-Mail; ein sicherer Kanal ist auf Anfrage möglich.
Der Kunde garantiert, dass die übermittelten Dateien keine rechtswidrigen/rechtsverletzenden/virenbehafteten Inhalte enthalten (auch über UploadKit).

12. Geistiges Eigentum – Rechte an der Übersetzung

Vorbehaltlich der Rechte am Ausgangswerk stellt die Übersetzung ein geschütztes Werk dar (frz. Gesetz über geistiges Eigentum, L112-3).
docutrad gewährt dem Kunden eine nicht ausschließliche, weltweite und nicht übertragbare Nutzungslizenz, beschränkt auf den vereinbarten Zweck.
Jede Übertragung von Vermögensrechten erfordert eine schriftliche Vereinbarung (Umfang, Dauer, Vergütung).

13. Haftung – Beschränkung

docutrad liefert eine getreue und auftragsgemäße Übersetzung.
Keine Haftung für eine zweckentfremdete Nutzung des Ergebnisses oder für eine Ablehnung durch eine Behörde aufgrund nicht mitgeteilter oder außerhalb der Leistung liegender Anforderungen.
Die Haftung ist auf nachgewiesene direkte Schäden beschränkt und auf den für die Leistung gezahlten Preis begrenzt.

14. Kundenbewertungen (Trustpilot / Google Reviews)

Bewertungen werden über Drittplattformen veröffentlicht; sie liegen in der Verantwortung ihrer Verfasser. docutrad kann nach dem Kauf um eine Bewertung bitten und offensichtlich rechtswidrige Bewertungen moderieren/melden (beleidigend, diffamierend, diskriminierend, ohne Bezug zu einer tatsächlichen Erfahrung).

Bewertungen müssen sich auf eine tatsächliche Leistungserfahrung beziehen. Im Einklang mit den Regeln der betreffenden Plattformen behält sich docutrad das Recht vor, jede Bewertung zu melden, die eine vor jeglichem Ausführungsbeginn abgelehnte und vollständig erstattete Anfrage betrifft (insbesondere eine Anfrage mit einer materiell nicht realisierbaren Frist), da in diesem Fall keine Leistung erbracht wurde.

15. Verbraucherschlichtung

Gemäß den Artikeln L.616-1 und R.616-1 des französischen Verbrauchergesetzbuchs kann jeder Verbraucher bei einem ungelösten Streitfall kostenlos einen Mediator anrufen.
Mediator: MÉDIATION CONSOMMATION DÉVELOPPEMENT – Centre d'Affaires Stéphanois, Immeuble l'Horizon, Esplanade de France, 3 rue J. Constant Milleret, 42000 Saint-Étienne – www.medconsodev.eu

16. Anwendbares Recht – Gerichtsstand

Französisches Recht. Zuständig sind die französischen Gerichte, vorbehaltlich der zwingenden verbraucherschützenden Bestimmungen der öffentlichen Ordnung.

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