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Kbis auf Englisch: wie man ihn übersetzen lässt und wann er eine Apostille braucht

von Aline Regna - DocuTrad
Extrait Kbis, traduction certifiée en anglais et certificat d'apostille

Die Geschäftsstelle des Handelsgerichts (greffe) stellt den Kbis, den französischen Handelsregisterauszug, auf Französisch aus. Für eine englischsprachige Bank, einen Partner oder eine Behörde muss er also übersetzt und je nach Zielland mit einer Apostille versehen werden. Bei DocuTrad kostet die beglaubigte Übersetzung eines Kbis ins Englische 27 € pro Seite, geliefert innerhalb von 24 bis 48 Werkstunden.

Gibt es einen offiziellen Kbis auf Englisch?

Nein. Die von service-public.gouv.fr (der offiziellen Website der französischen Verwaltung) beschriebenen Wege, einen Kbis zu erhalten, online oder bei der Geschäftsstelle, bieten keine englische Fassung. Was Sie Ihrem Ansprechpartner schicken, ist eine Übersetzung.

Gehen Sie von einem aktuellen Kbis aus: „in den meisten Fällen darf der verlangte Kbis-Auszug nicht älter als 3 Monate sein“, erinnert die Verwaltung. Wenn Sie das Unternehmen leiten, erhalten Sie ihn kostenlos auf monidenum.fr, dem Online-Dienst der Geschäftsstellen. Andernfalls kostet er elektronisch 3,06 €.

Einfache oder beglaubigte Übersetzung?

Ihr Ansprechpartner legt das erwartete Niveau fest. Fragen Sie ihn, ob er eine beglaubigte Übersetzung („certified translation“) will oder ob ihm eine einfache Übersetzung genügt.

Bei DocuTrad wird die Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer angefertigt, der sie unterschreibt und stempelt. Sie können Ihren Kbis ins Englische übersetzen lassen – online, zusammen mit Ihrer Satzung oder Ihren Jahresabschlüssen, wenn diese ebenfalls verlangt werden: Sie werden zum gleichen Seitenpreis übersetzt.

Braucht Ihr Kbis eine Apostille? Das hängt vom Land ab

Das französische Außenministerium veröffentlicht eine Übersichtstabelle, aktualisiert am 15. September 2026, die die Regel Land für Land angibt. Der Kbis wird dort in Spalte II, der für gerichtliche und außergerichtliche Urkunden, ausdrücklich genannt.

Regel für einen Kbis Zielland
Befreiung von Apostille und Legalisation Vereinigtes Königreich, Irland, Deutschland, Italien, Belgien, Marokko, Algerien, Senegal
Apostille Vereinigte Staaten, Kanada, Australien, Singapur, Japan, China, Indien, Brasilien, Mexiko, Israel, Saudi-Arabien sowie Schweiz, Spanien, Portugal, Niederlande, Luxemburg
Legalisation Vereinigte Arabische Emirate, Katar

Die zweite Zeile überrascht oft: Für die Schweiz, Spanien, Portugal, die Niederlande und Luxemburg gilt die Befreiung nur für bestimmte Dokumente, etwa Personenstandsurkunden. Der Kbis muss mit einer Apostille versehen werden.

Für ein anderes Land suchen Sie seine Zeile in der Tabelle, Spalte II. A bedeutet Apostille, L Legalisation und ein D eine Befreiung. Steht in dem Feld eine Zahl in Klammern oder der Vermerk Dh, hängt die Regel vom Dokument ab: Lesen Sie die entsprechende Anmerkung oben in der Tabelle.

Eine Befreiung bedeutet, dass das Gesetz nichts verlangt. Eine Bank oder ein privater Partner kann trotzdem eine Apostille verlangen: Seine Anforderung hat Vorrang, fragen Sie ihn.

Worauf bezieht sich die Apostille?

Sie kann sich auf den Kbis selbst beziehen, der ein französisches öffentliches Dokument ist, auf seine Übersetzung oder auf beide. Fragen Sie Ihren Ansprechpartner vor der Bestellung, was er erwartet: So vermeiden Sie, das Verfahren wiederholen zu müssen.

Die Apostille für den Kbis selbst wird bei der französischen Notarkammer über deren Online-Plattform beantragt. Für ein Unternehmen kostet sie 20 € zzgl. Steuern pro Urkunde in 3 Werktagen oder 40 € zzgl. Steuern in 24 Stunden.

Muss die Übersetzung mit einer Apostille versehen werden, kann DocuTrad Ihrer Übersetzung die Apostille hinzufügen – für 15 € pro Dokument, unabhängig von der Seitenzahl.

Was kostet das insgesamt?

  • Der Kbis selbst: kostenlos für den Geschäftsführer auf monidenum.fr, sonst 3,06 € elektronisch.
  • Seine beglaubigte Übersetzung ins Englische: 27 € pro Seite.
  • Die Satzung, falls verlangt: 27 € pro Seite, multipliziert mit ihrer Seitenzahl.
  • Die Apostille des Kbis, falls verlangt: 20 € zzgl. Steuern pro Urkunde bei der Notarkammer, normale Frist.
  • Die Apostille der Übersetzung, falls verlangt: 15 € pro Dokument bei DocuTrad.
  • Das Papierexemplar der Übersetzung, per Post versandt, falls verlangt: 15 €.

Die Übersetzung wird innerhalb von 24 bis 48 Werkstunden im digitalen Format geliefert.

Die Fehler, die eine Akte verzögern

Einen zu alten Kbis übersetzen lassen. Bestellen Sie vor der Übersetzung einen neuen, wenn Ihrer älter als drei Monate ist.

Glauben, ganz Europa sei befreit. Für die Schweiz, Spanien oder die Niederlande muss der Kbis mit einer Apostille versehen werden.

Die Satzung vergessen. Wenn Ihr Ansprechpartner sie ebenfalls verlangt, lassen Sie alles in einem Durchgang übersetzen.

Die falsche Sprache wählen. Ein deutscher oder spanischer Partner bevorzugt vielleicht eine Übersetzung in seine Sprache statt ins Englische. Fragen Sie ihn.

In der Praxis

  1. Laden Sie einen Kbis herunter, der nicht älter als drei Monate ist, und fragen Sie Ihren Ansprechpartner, was er erwartet: beglaubigte Übersetzung oder nicht, Apostille oder nicht und auf welchem Dokument, Satzung oder nicht.
  2. Muss der Kbis selbst mit einer Apostille versehen werden, erledigen Sie das bei der Notarkammer und lassen dann den Kbis übersetzen, bei Bedarf auch die Satzung.
  3. Fügen Sie die Apostille der Übersetzung hinzu, falls verlangt, und übermitteln Sie alles.

Häufige Fragen

Wie heißt der Kbis auf Englisch?
Für den Kbis gibt es keine offizielle englische Entsprechung. Wörterbücher schlagen „certificate of incorporation“ oder „company registration certificate“ vor, und unter diesen Namen kann ein englischsprachiger Ansprechpartner ihn von Ihnen verlangen.

Kann man einen Kbis in eine andere Sprache als Englisch übersetzen lassen?
Ja. DocuTrad übersetzt Unternehmensdokumente aus dem Französischen ins Englische, Deutsche, Italienische, Spanische, Portugiesische, Rumänische, Russische, Türkische, Arabische und Chinesische.

Quellen

  • Service-public.gouv.fr, wie man einen K- oder Kbis-Auszug erhält, geprüft am 3. April 2026
  • Service-public.gouv.fr, Legalisation oder Apostille einer von einer französischen Behörde ausgestellten öffentlichen Urkunde, geprüft am 1. September 2025
  • Französisches Ministerium für Europa und auswärtige Angelegenheiten, Übersichtstabelle zum aktuellen Stand des Vertragsrechts bei der Legalisation, aktualisiert am 15. September 2026
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln jede Bestellung von Leistungen, die bei DOCUTRAD (SAS) über die Website docutrad.fr aufgegeben wird.
Letzte Aktualisierung: 20. September 2026

1. Angaben zum Dienstleister

DOCUTRAD – vereinfachte Aktiengesellschaft (SAS) mit einem Stammkapital von 1 000 €
Eingetragen im Handelsregister von Paris unter der Nummer 106 245 426 – APE 7430Z (Übersetzen und Dolmetschen)
Innergemeinschaftliche USt-IdNr.: FR 13 106 245 426
Sitz: 78 avenue des Champs-Élysées, Bureau 326, 75008 Paris, Frankreich
E-Mail: client@docutrad.fr – Tel.: 07 57 82 68 24

2. Definitionen

„Leistungen": Übersetzung (beglaubigt und nicht beglaubigt), Dolmetschen und damit verbundene Dienstleistungen (Apostille auf Anfrage, Papierversand).
„Kunde": Verbraucher oder Unternehmer, der eine Leistung bestellt.
„Angebot": schriftlicher Vorschlag mit Angabe von Preis, Fristen, Ergebnissen und Bedingungen.

3. Gegenstand & Anwendungsbereich

Diese AGB regeln jede bei docutrad aufgegebene Bestellung. Sie haben Vorrang vor den Einkaufsbedingungen des Kunden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

4. Bestellung – Zustandekommen des Vertrags

Angebot (30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben). Die Bestellung kommt zustande durch: (i) ausdrückliche Annahme des Angebots (Unterschrift/Bestätigung) und (ii) bei Bestellung fällige Zahlung (sofern nicht anders vereinbart).
docutrad kann eine Bestellung bei unleserlichen/rechtswidrigen/unvollständigen Dokumenten, Betrugsrisiko oder Zahlungsverzug ablehnen/aussetzen. Elektronische Bestätigungen und Kommunikation gelten als Nachweis.
Datei-Upload (UploadKit): Der Kunde bleibt für die übermittelten Dateien verantwortlich (Richtigkeit, Lesbarkeit, Virenfreiheit, Rechtmäßigkeit). Fehlerhafte Dateien können die Lieferung verzögern.

Die auf der Website angegebenen Fristen sind Standardfristen. Jede Anfrage nach einer verkürzten Frist (dringende oder „Express"-Leistung) bedarf vor der Bestellung einer schriftlichen Machbarkeitsbestätigung durch docutrad. docutrad behält sich das Recht vor, jede Anfrage abzulehnen, deren Frist oder Bedingungen materiell nicht realisierbar sind (zum Beispiel eine beglaubigte Übersetzung, die in weniger als einem Werktag verlangt wird). Im Falle einer Ablehnung wird jeder gegebenenfalls gezahlte Betrag vollständig erstattet; diese Ablehnung vor jeglichem Ausführungsbeginn stellt weder eine Bestellung noch eine Vertragsverletzung durch docutrad dar.

5. Leistungen & Ergebnisse

Leistungen: beglaubigte und nicht beglaubigte Übersetzung; Dolmetschen; Optionen (Apostille auf Anfrage; Papierversand per Zusteller).
Standardergebnis: signiertes PDF per E-Mail. Jedes besondere Format/Layout muss im Angebot aufgeführt sein.

6. Preis & Zahlung

Preise in Euro. Für Kunden mit Sitz in der Europäischen Union verstehen sich die Preise inklusive aller Steuern (TTC), wobei die Mehrwertsteuer zum geltenden Satz (20 %) erhoben wird. Für Kunden mit Sitz außerhalb der Europäischen Union verstehen sich die Preise ohne Steuern, da die Leistung nicht der französischen Mehrwertsteuer unterliegt.
Die Zahlung erfolgt online bei Bestellung:

Ausnahmsweise werden bei einem einem gewerblichen Kunden gewährten Zahlungsaufschub gemäß Artikel L441-10 des französischen Handelsgesetzbuchs bei Verzug Zinsen zum gesetzlichen Satz sowie eine pauschale Beitreibungsentschädigung von 40 € fällig.

7. Fristen – Wartung/höhere Gewalt – Aussetzung

Die Standardlieferzeit für eine Übersetzung im digitalen Format beträgt 24 bis 48 Werktagsstunden, d. h. 1 bis 2 Werktage (Montag bis Freitag, ohne französische Feiertage), gerechnet ab Zahlungsbestätigung und Eingang eines vollständigen und lesbaren Dokuments. Eine abweichende, im Angebot oder auf der Leistungsseite angegebene Frist geht vor. Der Kunde wird über jede absehbare Verzögerung informiert.
Keine Haftung bei höherer Gewalt (frz. ZGB, Art. 1218) oder Pflichtverletzung des Kunden (fehlende Informationen/Dokumente, nicht erhaltene Zahlung).
Bei Zahlungsverzug oder unzureichenden Informationen wird die Ausführung ausgesetzt.

8. Widerrufsrecht (Verbraucher)

Gemäß Artikel L221-28 des französischen Verbrauchergesetzbuchs gilt das Widerrufsrecht nicht für eindeutig personalisierte oder vor Ablauf der Frist erbrachte Leistungen.
Da die Übersetzung eine maßgeschneiderte Arbeit ist, ist nach Bestätigung und Beginn kein Widerruf möglich.

9. Lieferung

Lieferung per E-Mail (PDF) oder, falls gewählt, Papierversand per Zusteller (es gelten die Bedingungen und Fristen des Zustellers).

10. Reklamationen – Neuausstellung bei behördlicher Ablehnung

Schriftliche Reklamation an client@docutrad.fr innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung (objektive und präzise Fehler; stilistische Nuancen ausgeschlossen).
Bei behördlicher Ablehnung aus formalen Gründen (z. B. formale Angaben) kann docutrad innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung kostenlos eine Neuausstellung vornehmen, ohne inhaltliche Änderung oder Hinzufügung neuer Informationen.

11. Vertraulichkeit & verbotene Inhalte

docutrad behandelt die übermittelten Dokumente vertraulich und gibt sie nicht an unbefugte Dritte weiter, außer bei gesetzlicher Verpflichtung.
Standardmäßig Versand per E-Mail; ein sicherer Kanal ist auf Anfrage möglich.
Der Kunde garantiert, dass die übermittelten Dateien keine rechtswidrigen/rechtsverletzenden/virenbehafteten Inhalte enthalten (auch über UploadKit).

12. Geistiges Eigentum – Rechte an der Übersetzung

Vorbehaltlich der Rechte am Ausgangswerk stellt die Übersetzung ein geschütztes Werk dar (frz. Gesetz über geistiges Eigentum, L112-3).
docutrad gewährt dem Kunden eine nicht ausschließliche, weltweite und nicht übertragbare Nutzungslizenz, beschränkt auf den vereinbarten Zweck.
Jede Übertragung von Vermögensrechten erfordert eine schriftliche Vereinbarung (Umfang, Dauer, Vergütung).

13. Haftung – Beschränkung

docutrad liefert eine getreue und auftragsgemäße Übersetzung.
Keine Haftung für eine zweckentfremdete Nutzung des Ergebnisses oder für eine Ablehnung durch eine Behörde aufgrund nicht mitgeteilter oder außerhalb der Leistung liegender Anforderungen.
Die Haftung ist auf nachgewiesene direkte Schäden beschränkt und auf den für die Leistung gezahlten Preis begrenzt.

14. Kundenbewertungen (Trustpilot / Google Reviews)

Bewertungen werden über Drittplattformen veröffentlicht; sie liegen in der Verantwortung ihrer Verfasser. docutrad kann nach dem Kauf um eine Bewertung bitten und offensichtlich rechtswidrige Bewertungen moderieren/melden (beleidigend, diffamierend, diskriminierend, ohne Bezug zu einer tatsächlichen Erfahrung).

Bewertungen müssen sich auf eine tatsächliche Leistungserfahrung beziehen. Im Einklang mit den Regeln der betreffenden Plattformen behält sich docutrad das Recht vor, jede Bewertung zu melden, die eine vor jeglichem Ausführungsbeginn abgelehnte und vollständig erstattete Anfrage betrifft (insbesondere eine Anfrage mit einer materiell nicht realisierbaren Frist), da in diesem Fall keine Leistung erbracht wurde.

15. Verbraucherschlichtung

Gemäß den Artikeln L.616-1 und R.616-1 des französischen Verbrauchergesetzbuchs kann jeder Verbraucher bei einem ungelösten Streitfall kostenlos einen Mediator anrufen.
Mediator: MÉDIATION CONSOMMATION DÉVELOPPEMENT – Centre d'Affaires Stéphanois, Immeuble l'Horizon, Esplanade de France, 3 rue J. Constant Milleret, 42000 Saint-Étienne – www.medconsodev.eu

16. Anwendbares Recht – Gerichtsstand

Französisches Recht. Zuständig sind die französischen Gerichte, vorbehaltlich der zwingenden verbraucherschützenden Bestimmungen der öffentlichen Ordnung.

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