Kbis auf Englisch: wie man ihn übersetzen lässt und wann er eine Apostille braucht
Die Geschäftsstelle des Handelsgerichts (greffe) stellt den Kbis, den französischen Handelsregisterauszug, auf Französisch aus. Für eine englischsprachige Bank, einen Partner oder eine Behörde muss er also übersetzt und je nach Zielland mit einer Apostille versehen werden. Bei DocuTrad kostet die beglaubigte Übersetzung eines Kbis ins Englische 27 € pro Seite, geliefert innerhalb von 24 bis 48 Werkstunden.
Gibt es einen offiziellen Kbis auf Englisch?
Nein. Die von service-public.gouv.fr (der offiziellen Website der französischen Verwaltung) beschriebenen Wege, einen Kbis zu erhalten, online oder bei der Geschäftsstelle, bieten keine englische Fassung. Was Sie Ihrem Ansprechpartner schicken, ist eine Übersetzung.
Gehen Sie von einem aktuellen Kbis aus: „in den meisten Fällen darf der verlangte Kbis-Auszug nicht älter als 3 Monate sein“, erinnert die Verwaltung. Wenn Sie das Unternehmen leiten, erhalten Sie ihn kostenlos auf monidenum.fr, dem Online-Dienst der Geschäftsstellen. Andernfalls kostet er elektronisch 3,06 €.
Einfache oder beglaubigte Übersetzung?
Ihr Ansprechpartner legt das erwartete Niveau fest. Fragen Sie ihn, ob er eine beglaubigte Übersetzung („certified translation“) will oder ob ihm eine einfache Übersetzung genügt.
Bei DocuTrad wird die Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer angefertigt, der sie unterschreibt und stempelt. Sie können Ihren Kbis ins Englische übersetzen lassen – online, zusammen mit Ihrer Satzung oder Ihren Jahresabschlüssen, wenn diese ebenfalls verlangt werden: Sie werden zum gleichen Seitenpreis übersetzt.
Braucht Ihr Kbis eine Apostille? Das hängt vom Land ab
Das französische Außenministerium veröffentlicht eine Übersichtstabelle, aktualisiert am 15. September 2026, die die Regel Land für Land angibt. Der Kbis wird dort in Spalte II, der für gerichtliche und außergerichtliche Urkunden, ausdrücklich genannt.
| Regel für einen Kbis | Zielland |
|---|---|
| Befreiung von Apostille und Legalisation | Vereinigtes Königreich, Irland, Deutschland, Italien, Belgien, Marokko, Algerien, Senegal |
| Apostille | Vereinigte Staaten, Kanada, Australien, Singapur, Japan, China, Indien, Brasilien, Mexiko, Israel, Saudi-Arabien sowie Schweiz, Spanien, Portugal, Niederlande, Luxemburg |
| Legalisation | Vereinigte Arabische Emirate, Katar |
Die zweite Zeile überrascht oft: Für die Schweiz, Spanien, Portugal, die Niederlande und Luxemburg gilt die Befreiung nur für bestimmte Dokumente, etwa Personenstandsurkunden. Der Kbis muss mit einer Apostille versehen werden.
Für ein anderes Land suchen Sie seine Zeile in der Tabelle, Spalte II. A bedeutet Apostille, L Legalisation und ein D eine Befreiung. Steht in dem Feld eine Zahl in Klammern oder der Vermerk Dh, hängt die Regel vom Dokument ab: Lesen Sie die entsprechende Anmerkung oben in der Tabelle.
Eine Befreiung bedeutet, dass das Gesetz nichts verlangt. Eine Bank oder ein privater Partner kann trotzdem eine Apostille verlangen: Seine Anforderung hat Vorrang, fragen Sie ihn.
Worauf bezieht sich die Apostille?
Sie kann sich auf den Kbis selbst beziehen, der ein französisches öffentliches Dokument ist, auf seine Übersetzung oder auf beide. Fragen Sie Ihren Ansprechpartner vor der Bestellung, was er erwartet: So vermeiden Sie, das Verfahren wiederholen zu müssen.
Die Apostille für den Kbis selbst wird bei der französischen Notarkammer über deren Online-Plattform beantragt. Für ein Unternehmen kostet sie 20 € zzgl. Steuern pro Urkunde in 3 Werktagen oder 40 € zzgl. Steuern in 24 Stunden.
Muss die Übersetzung mit einer Apostille versehen werden, kann DocuTrad Ihrer Übersetzung die Apostille hinzufügen – für 15 € pro Dokument, unabhängig von der Seitenzahl.
Was kostet das insgesamt?
- Der Kbis selbst: kostenlos für den Geschäftsführer auf monidenum.fr, sonst 3,06 € elektronisch.
- Seine beglaubigte Übersetzung ins Englische: 27 € pro Seite.
- Die Satzung, falls verlangt: 27 € pro Seite, multipliziert mit ihrer Seitenzahl.
- Die Apostille des Kbis, falls verlangt: 20 € zzgl. Steuern pro Urkunde bei der Notarkammer, normale Frist.
- Die Apostille der Übersetzung, falls verlangt: 15 € pro Dokument bei DocuTrad.
- Das Papierexemplar der Übersetzung, per Post versandt, falls verlangt: 15 €.
Die Übersetzung wird innerhalb von 24 bis 48 Werkstunden im digitalen Format geliefert.
Die Fehler, die eine Akte verzögern
Einen zu alten Kbis übersetzen lassen. Bestellen Sie vor der Übersetzung einen neuen, wenn Ihrer älter als drei Monate ist.
Glauben, ganz Europa sei befreit. Für die Schweiz, Spanien oder die Niederlande muss der Kbis mit einer Apostille versehen werden.
Die Satzung vergessen. Wenn Ihr Ansprechpartner sie ebenfalls verlangt, lassen Sie alles in einem Durchgang übersetzen.
Die falsche Sprache wählen. Ein deutscher oder spanischer Partner bevorzugt vielleicht eine Übersetzung in seine Sprache statt ins Englische. Fragen Sie ihn.
In der Praxis
- Laden Sie einen Kbis herunter, der nicht älter als drei Monate ist, und fragen Sie Ihren Ansprechpartner, was er erwartet: beglaubigte Übersetzung oder nicht, Apostille oder nicht und auf welchem Dokument, Satzung oder nicht.
- Muss der Kbis selbst mit einer Apostille versehen werden, erledigen Sie das bei der Notarkammer und lassen dann den Kbis übersetzen, bei Bedarf auch die Satzung.
- Fügen Sie die Apostille der Übersetzung hinzu, falls verlangt, und übermitteln Sie alles.
Häufige Fragen
Wie heißt der Kbis auf Englisch?
Für den Kbis gibt es keine offizielle englische Entsprechung. Wörterbücher schlagen „certificate of incorporation“ oder „company registration certificate“ vor, und unter diesen Namen kann ein englischsprachiger Ansprechpartner ihn von Ihnen verlangen.
Kann man einen Kbis in eine andere Sprache als Englisch übersetzen lassen?
Ja. DocuTrad übersetzt Unternehmensdokumente aus dem Französischen ins Englische, Deutsche, Italienische, Spanische, Portugiesische, Rumänische, Russische, Türkische, Arabische und Chinesische.
Quellen
- Service-public.gouv.fr, wie man einen K- oder Kbis-Auszug erhält, geprüft am 3. April 2026
- Service-public.gouv.fr, Legalisation oder Apostille einer von einer französischen Behörde ausgestellten öffentlichen Urkunde, geprüft am 1. September 2025
- Französisches Ministerium für Europa und auswärtige Angelegenheiten, Übersichtstabelle zum aktuellen Stand des Vertragsrechts bei der Legalisation, aktualisiert am 15. September 2026



