Vereidigter Übersetzer Arabisch-Französisch: Preise, Fristen und Formalitäten 2026
Eine beglaubigte Übersetzung aus dem Arabischen ins Französische kostet bei DocuTrad ab 27 € pro Seite und wird innerhalb von 24 bis 48 Werkstunden im digitalen Format geliefert.
Und für eine Personenstandsurkunde, ein Urteil, ein Diplom oder einen Strafregisterauszug aus Marokko oder Algerien, der bei einer französischen Behörde eingereicht wird, ist vorher nichts zu tun: weder Apostille noch Legalisation. Abkommen zwischen Frankreich und diesen beiden Ländern befreien davon. Die beglaubigte Übersetzung genügt, und Sie können sie bestellen, sobald Sie das Dokument in der Hand haben.
Der Preis einer beglaubigten Übersetzung Arabisch-Französisch, Dokument für Dokument
Der Preis richtet sich nach der übersetzten Seite, nicht nach dem Dokument.
| Dokument | Preis bei DocuTrad pro Seite |
|---|---|
| Geburtsurkunde | 27 € |
| Heiratsurkunde | 34 € |
| Sterbeurkunde | 30 € |
| Strafregisterauszug | 27 € |
| Führerschein | 27 € |
| Diplom oder Notenauszug | 27 € |
| Urteil | 35 € |
Zur Einordnung: Die Zusammenfassung, die Google bei dieser Suche anzeigt, gibt an, dass der Preis für ein einfaches Dokument „in der Regel bei etwa 30 € bis 45 € pro Seite beginnt“. Hier finden Sie alle unsere Preise nach Dokument.
Die Übersetzung wird Ihnen im digitalen Format geliefert. Verlangt Ihre Behörde das unterschriebene und gestempelte Papierexemplar der Übersetzung, kostet der Postversand 15 €.
Braucht man vor der Übersetzung eine Apostille oder eine Legalisation?
Das hängt von dem Land ab, das Ihr Dokument ausgestellt hat, und von der Art des Dokuments. Das französische Außenministerium führt eine Tabelle, aktualisiert am 15. September 2026, die für in Frankreich vorgelegte ausländische Dokumente die Regel Land für Land angibt.
Marokko und Algerien: keine Formalität für gängige Dokumente
Für diese beiden Länder weist die Tabelle des Ministeriums eine Befreiung aufgrund eines bilateralen Abkommens aus. Eine Geburtsurkunde, eine Heiratsurkunde, ein Urteil, ein Strafregisterauszug oder ein Diplom aus Marokko oder Algerien wird in Frankreich ohne Apostille und ohne Legalisation vorgelegt.
Sie können also Ihre Geburtsurkunde übersetzen lassen – noch heute: Im Herkunftsland ist vorher nichts zu beschaffen.
Eine Ausnahme: In Algerien benötigt eine privatschriftliche Urkunde, deren Unterschrift beglaubigt wurde, eine Apostille.
Ägypten und Libanon: die Legalisation
Für diese beiden Länder weist die Tabelle des Ministeriums die Legalisation aus, unabhängig von der Art des Dokuments.
Syrien: ein Sonderfall
Die Tabelle des Ministeriums stuft Syrien als „Legalisation unter Handels- und Militärembargo“ ein. Erkundigen Sie sich vor jedem Schritt bei der Behörde, die das Dokument von Ihnen verlangt.
Diese Regeln gelten für ein in Frankreich vorgelegtes Dokument. Für die Vorlage in einem anderen Land erkundigen Sie sich bei den Behörden dieses Landes.
Mit welcher Dauer Sie rechnen müssen
Die Übersetzung wird innerhalb von 24 bis 48 Werkstunden im digitalen Format geliefert. Für eine marokkanische oder algerische Personenstandsurkunde, ein Urteil, ein Diplom oder einen Strafregisterauszug, die in Frankreich vorgelegt werden, ist das die einzige Frist, da der Übersetzung keine Formalität vorausgeht.
Für ein ägyptisches oder libanesisches Dokument kommt die Dauer der Legalisation hinzu, die von den Behörden des Herkunftslandes und vom Konsulat abhängt.
Wenn Ihre Behörde das Papierexemplar der Übersetzung verlangt, kommt die Postlaufzeit hinzu.
Wird eine online bestellte Übersetzung anerkannt?
Ja. Die Online-Bestellung ändert nichts an der Übersetzung, die Sie erhalten: Sie wird von einem vereidigten Übersetzer unterschrieben und gestempelt. Nichts zwingt Sie, persönlich vorbeizukommen.
Die Fehler, wegen derer eine Übersetzung wiederholt werden muss
Nur einen Teil des Dokuments übersetzen lassen. Senden Sie das vollständige Dokument, Vorder- und Rückseite, mit allen Vermerken und Stempeln.
Eine unleserliche Kopie senden. Ein unscharfer oder abgeschnittener Scan führt zu unleserlichen Stellen in der Übersetzung. Scannen Sie flach, bei gutem Licht und ohne die Ränder abzuschneiden.
Das verlangte Format nicht prüfen. Manche Behörden akzeptieren die digitale Übersetzung, andere verlangen das Papierexemplar. Prüfen Sie Ihre Unterlagenliste, bevor Sie bestellen.
Das Datum des Dokuments vergessen. Legt Ihre Unterlagenliste ein maximales Ausstellungsdatum für Ihr Dokument fest, prüfen Sie es, bevor Sie es übersetzen lassen.
Ihr arabisches Dokument übersetzen lassen
- Prüfen Sie, welches Land Ihr Dokument ausgestellt hat. Für eine Personenstandsurkunde, ein Urteil, ein Diplom oder einen Strafregisterauszug aus Marokko oder Algerien: keine Formalität vor der Übersetzung. Für Ägypten und den Libanon: die Legalisation.
- Lassen Sie das vollständige Dokument von einem vereidigten Übersetzer übersetzen.
- Reichen Sie Ihre Unterlagen in dem Format ein, das Ihre Behörde verlangt, digital oder auf Papier.
DocuTrad übersetzt Ihre offiziellen Dokumente aus dem Arabischen ins Französische und aus dem Französischen ins Arabische, ab 27 € pro Seite.
Häufige Fragen
Mein Dokument stammt aus einem anderen arabischen Land: Welche Regel gilt?
Für Personenstandsurkunden weist die Tabelle des Ministeriums die Apostille für Saudi-Arabien, Oman und Bahrain aus, die Legalisation für die Vereinigten Arabischen Emirate, Jordanien, Kuwait, Katar und den Jemen und eine Befreiung für Mauretanien und Dschibuti. Libyen ist als „Legalisation unter teilweisem Militär- und Finanzembargo“ eingestuft. Für ein anderes Land oder eine andere Dokumentart suchen Sie die entsprechende Zeile in der Tabelle.
Was muss ich für die Übersetzung schicken?
Eine lesbare Kopie des vollständigen Dokuments, als PDF, Foto oder Scan. Das Original müssen Sie nicht schicken.
Quellen
- Französisches Ministerium für Europa und auswärtige Angelegenheiten, Übersichtstabelle zum aktuellen Stand des Vertragsrechts bei der Legalisation, aktualisiert am 15. September 2026



