Häufig gestellte Fragen

Es ist erforderlich für alle erbrechtlichen, banklichen, versicherungs- oder konsularischen Angelegenheiten, die ein ausländisches Dokument betreffen. Es bescheinigt offiziell die Übereinstimmung des Dokuments für die französischen oder ausländischen Behörden.

Ja. Solange das Originaldokument lesbar und vollständig bleibt, können wir es übersetzen. Wir empfehlen Ihnen, das Ausstellungsjahr anzugeben, um die administrative Kohärenz der Akte zu gewährleisten.

Ja. Wir können alle Ihre Dokumente in einem einzigen einheitlichen PDF mit demselben Format, derselben Präsentation und demselben offiziellen Stempel zusammenfassen.

Ja, unsere beglaubigten Übersetzungen sind offiziell im Ausland anerkannt. Wenn Ihr Anliegen eine zusätzliche Legalisierung erfordert, bieten wir dieApostille gemäß dem Haager Übereinkommen.

Ja. Wenn eine Behörde eine spezifische Anforderung meldet, führen wir innerhalb von 30 Tagen nach der Lieferung eine kostenlose Neuausgabe ohne zusätzliche Kosten durch.

Ihre Daten sind streng vertraulich. Sie werden sicher verarbeitet und nach der Lieferung gemäß unserer Datenschutzrichtlinie.

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