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Anerkennung eines ausländischen Diploms in Frankreich: muss es für ENIC-NARIC übersetzt werden?

von Aline Regna - DocuTrad
Diplôme universitaire étranger, relevé de notes, toque et traduction assermentée tamponnée

Für die Anerkennung eines ausländischen Diploms durch das ENIC-NARIC-Zentrum in Frankreich ist nichts zu übersetzen, wenn Ihre Unterlagen auf Deutsch, Englisch, Arabisch, Spanisch, Italienisch oder Portugiesisch sind. In einer anderen Sprache sind zwei Unterlagen zu übersetzen: das Diplom und der Notenauszug.

Die „Gleichwertigkeit“, die man von Ihnen verlangt, ist meist die Bescheinigung dieses Zentrums: 120 €, etwa vier Monate Wartezeit.

Muss Ihr Diplom übersetzt werden? Das hängt von seiner Sprache ab

Das ENIC-NARIC-Zentrum befreit Unterlagen in sechs Sprachen von der Übersetzung:

  • Deutsch;
  • Englisch;
  • Arabisch;
  • Spanisch;
  • Italienisch;
  • Portugiesisch.

Ein marokkanisches oder algerisches Diplom auf Arabisch, ein in Brasilien erworbener Bachelor, ein amerikanischer Master: Sie reichen sie so ein, wie sie sind, in ihrer Originalsprache.

Für alle anderen Sprachen ist eine Übersetzung ins Französische Pflicht. Das gilt zum Beispiel für ein ukrainisches, türkisches, chinesisches, rumänisches, russisches oder polnisches Diplom.

Welche Unterlagen müssen übersetzt werden?

Nur zwei der drei, die der Antrag verlangt:

  • Das Abschlussdiplom oder die Abschlussbescheinigung, wenn Sie das Diplom noch nicht haben.
  • Der Nachweis der offiziellen Studiendauer: Ihre Notenauszüge oder das Diploma Supplement. Ersatzweise eine Bescheinigung der Hochschule über die Dauer der Ausbildung.

Das Ausweisdokument muss nicht übersetzt werden. Und Diplom wie Notenauszug werden ebenfalls in ihrer Originalsprache eingereicht: Die Übersetzung kommt zum Dokument hinzu, sie ersetzt es nicht.

Bei DocuTrad können Sie Ihr Diplom übersetzen lassen – ins Französische für 27 € pro Seite, aus rund zwanzig Sprachen, darunter Türkisch, Russisch, Ukrainisch, Chinesisch, Rumänisch, Polnisch und Serbisch, anhand eines einfachen Scans.

Wer darf die Übersetzung anfertigen?

Zwei Arten von Übersetzungen werden anerkannt:

  • die eines vereidigten Übersetzers;
  • die der offiziellen Behörden des Herkunftslandes.

Sie können Ihr Diplom also übersetzen lassen, bevor Sie nach Frankreich kommen: In Ihrem Land ist die Liste der vereidigten Übersetzer bei der Kulturabteilung der französischen Botschaft erhältlich.

Eine freie Übersetzung, von Ihnen selbst oder einem Angehörigen angefertigt, genügt nicht.

Die ENIC-NARIC-Bescheinigung: wofür sie dient und wofür nicht

Das Wort „Gleichwertigkeit“ führt oft in die Irre. Eine Gleichwertigkeit wird nicht automatisch erteilt: Es gibt eine Vergleichbarkeitsbescheinigung, die Ihr Diplom im Verhältnis zu den französischen Diplomen einordnet.

  • Für eine Arbeitsstelle: Ihr künftiger Arbeitgeber bewertet Ihr Diplom. Er kann die Bescheinigung von Ihnen verlangen.
  • Für ein Studium: Die aufnehmende Einrichtung entscheidet nach ihren eigenen Zulassungskriterien. Auch sie kann die Bescheinigung verlangen, aber service-public.gouv.fr (die offizielle Website der französischen Verwaltung) stellt klar: Sie „hat keinen Rechtswert und ist nicht verpflichtend“.
  • Für einen reglementierten Beruf, etwa Arzt, Rechtsanwalt, Architekt oder Friseur, und für jedes Diplom aus dem medizinischen oder paramedizinischen Bereich lehnt das Zentrum den Antrag ab: Es gilt ein anderes Verfahren. Prüfen Sie das, bevor Sie irgendetwas übersetzen lassen.
  • Für eine Einbürgerung: Seit dem 1. Januar 2026 ist sie nicht mehr gültig. Um Ihr Französischniveau nachzuweisen, brauchen Sie einen anerkannten offiziellen Test, etwa den TCF IRN.

Fragen Sie also vor Beginn des Verfahrens Ihren Arbeitgeber oder Ihre Hochschule, was von Ihnen erwartet wird: die Bescheinigung, eine Übersetzung Ihres Diploms oder beides.

Was es kostet und wie lange es dauert

Der Antrag auf die Bescheinigung wird in zwei Schritten bezahlt:

  • 20 € bei Einreichung des Antrags, für die Prüfung der Zulässigkeit;
  • 100 €, wenn der Antrag zulässig ist, für die Begutachtung.

Flüchtlinge, Asylsuchende und Personen mit subsidiärem oder vorübergehendem Schutz sind davon befreit. Rechnen Sie laut dem Zentrum mit durchschnittlich vier Monaten nach der Zahlung und bei manchen Anträgen mit bis zu sechs Monaten. Es bearbeitet nur ein Diplom pro Antrag.

Müssen Ihre Unterlagen übersetzt werden, rechnen Sie bei DocuTrad mit 27 € pro Seite, für das Diplom wie für jede Seite des Notenauszugs: Sie können Ihren Notenauszug übersetzen lassen – zum gleichen Tarif. Die Übersetzung wird innerhalb der Standardfrist von 24 bis 48 Werkstunden im digitalen Format geliefert: Dieses Format laden Sie online hoch.

Den Antrag einreichen, ohne dass er zurückkommt

Der Antrag erfolgt ausschließlich online, auf der Plattform des ENIC-NARIC-Zentrums Frankreich. Bei der Einreichung wird kein Dokument per Post angenommen, auch wenn das Zentrum später Ihre Originale zur Prüfung anfordern kann.

Die offiziellen Hinweise verlangen lesbare, farbig gescannte Dokumente von höchstens 2 MB pro Datei, jedes Dokument einzeln gescannt. Ein mehrseitiger Notenauszug und seine Übersetzung werden also als zwei getrennte Dateien hochgeladen.

Erklärt das Zentrum Ihren Antrag für unvollständig, haben Sie einen Monat Zeit, ihn zu ergänzen. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen und die 20 € erneut bezahlen.

Am Ende wird Ihnen die Bescheinigung elektronisch als PDF zugeschickt. Dieses PDF gilt als Original: Es wird kein Papierexemplar versandt.

In der Praxis

  1. Prüfen Sie, dass Ihr Diplom nicht zu einem reglementierten Beruf gehört, und fragen Sie dann Ihren Arbeitgeber oder Ihre Hochschule, was von Ihnen erwartet wird.
  2. Ist Ihr Diplom nicht in einer der sechs befreiten Sprachen verfasst, lassen Sie Diplom und Notenauszug übersetzen.
  3. Scannen Sie jedes Dokument farbig ein und stellen Sie Ihren Antrag online.

Häufige Fragen

Mein Diplom ist auf Englisch, aber mein Arbeitgeber verlangt eine Übersetzung. Was tun?
Legen Sie sie vor. Die Befreiung gilt nur für den Antrag auf die ENIC-NARIC-Bescheinigung: Ihr Arbeitgeber oder Ihre Hochschule legt eigene Anforderungen fest.

Kann man mehrere Diplome im selben Antrag anerkennen lassen?
Nein. Das ENIC-NARIC-Zentrum bearbeitet nur ein Diplom pro Antrag. Für einen Bachelor und einen Master sind also zwei Anträge nötig, jeder kostenpflichtig.

Quellen

  • France Éducation International, ENIC-NARIC-Zentrum Frankreich, wie man eine Bescheinigung beantragt, Allgemeine Bedingungen und Hinweise zur Einreichungsplattform
  • Service-public.gouv.fr, Anerkennung eines im Ausland erworbenen Diploms in Frankreich, geprüft am 17. April 2025
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln jede Bestellung von Leistungen, die bei DOCUTRAD (SAS) über die Website docutrad.fr aufgegeben wird.
Letzte Aktualisierung: 20. September 2026

1. Angaben zum Dienstleister

DOCUTRAD – vereinfachte Aktiengesellschaft (SAS) mit einem Stammkapital von 1 000 €
Eingetragen im Handelsregister von Paris unter der Nummer 106 245 426 – APE 7430Z (Übersetzen und Dolmetschen)
Innergemeinschaftliche USt-IdNr.: FR 13 106 245 426
Sitz: 78 avenue des Champs-Élysées, Bureau 326, 75008 Paris, Frankreich
E-Mail: client@docutrad.fr – Tel.: 07 57 82 68 24

2. Definitionen

„Leistungen": Übersetzung (beglaubigt und nicht beglaubigt), Dolmetschen und damit verbundene Dienstleistungen (Apostille auf Anfrage, Papierversand).
„Kunde": Verbraucher oder Unternehmer, der eine Leistung bestellt.
„Angebot": schriftlicher Vorschlag mit Angabe von Preis, Fristen, Ergebnissen und Bedingungen.

3. Gegenstand & Anwendungsbereich

Diese AGB regeln jede bei docutrad aufgegebene Bestellung. Sie haben Vorrang vor den Einkaufsbedingungen des Kunden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

4. Bestellung – Zustandekommen des Vertrags

Angebot (30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben). Die Bestellung kommt zustande durch: (i) ausdrückliche Annahme des Angebots (Unterschrift/Bestätigung) und (ii) bei Bestellung fällige Zahlung (sofern nicht anders vereinbart).
docutrad kann eine Bestellung bei unleserlichen/rechtswidrigen/unvollständigen Dokumenten, Betrugsrisiko oder Zahlungsverzug ablehnen/aussetzen. Elektronische Bestätigungen und Kommunikation gelten als Nachweis.
Datei-Upload (UploadKit): Der Kunde bleibt für die übermittelten Dateien verantwortlich (Richtigkeit, Lesbarkeit, Virenfreiheit, Rechtmäßigkeit). Fehlerhafte Dateien können die Lieferung verzögern.

Die auf der Website angegebenen Fristen sind Standardfristen. Jede Anfrage nach einer verkürzten Frist (dringende oder „Express"-Leistung) bedarf vor der Bestellung einer schriftlichen Machbarkeitsbestätigung durch docutrad. docutrad behält sich das Recht vor, jede Anfrage abzulehnen, deren Frist oder Bedingungen materiell nicht realisierbar sind (zum Beispiel eine beglaubigte Übersetzung, die in weniger als einem Werktag verlangt wird). Im Falle einer Ablehnung wird jeder gegebenenfalls gezahlte Betrag vollständig erstattet; diese Ablehnung vor jeglichem Ausführungsbeginn stellt weder eine Bestellung noch eine Vertragsverletzung durch docutrad dar.

5. Leistungen & Ergebnisse

Leistungen: beglaubigte und nicht beglaubigte Übersetzung; Dolmetschen; Optionen (Apostille auf Anfrage; Papierversand per Zusteller).
Standardergebnis: signiertes PDF per E-Mail. Jedes besondere Format/Layout muss im Angebot aufgeführt sein.

6. Preis & Zahlung

Preise in Euro. Für Kunden mit Sitz in der Europäischen Union verstehen sich die Preise inklusive aller Steuern (TTC), wobei die Mehrwertsteuer zum geltenden Satz (20 %) erhoben wird. Für Kunden mit Sitz außerhalb der Europäischen Union verstehen sich die Preise ohne Steuern, da die Leistung nicht der französischen Mehrwertsteuer unterliegt.
Die Zahlung erfolgt online bei Bestellung:

Ausnahmsweise werden bei einem einem gewerblichen Kunden gewährten Zahlungsaufschub gemäß Artikel L441-10 des französischen Handelsgesetzbuchs bei Verzug Zinsen zum gesetzlichen Satz sowie eine pauschale Beitreibungsentschädigung von 40 € fällig.

7. Fristen – Wartung/höhere Gewalt – Aussetzung

Die Standardlieferzeit für eine Übersetzung im digitalen Format beträgt 24 bis 48 Werktagsstunden, d. h. 1 bis 2 Werktage (Montag bis Freitag, ohne französische Feiertage), gerechnet ab Zahlungsbestätigung und Eingang eines vollständigen und lesbaren Dokuments. Eine abweichende, im Angebot oder auf der Leistungsseite angegebene Frist geht vor. Der Kunde wird über jede absehbare Verzögerung informiert.
Keine Haftung bei höherer Gewalt (frz. ZGB, Art. 1218) oder Pflichtverletzung des Kunden (fehlende Informationen/Dokumente, nicht erhaltene Zahlung).
Bei Zahlungsverzug oder unzureichenden Informationen wird die Ausführung ausgesetzt.

8. Widerrufsrecht (Verbraucher)

Gemäß Artikel L221-28 des französischen Verbrauchergesetzbuchs gilt das Widerrufsrecht nicht für eindeutig personalisierte oder vor Ablauf der Frist erbrachte Leistungen.
Da die Übersetzung eine maßgeschneiderte Arbeit ist, ist nach Bestätigung und Beginn kein Widerruf möglich.

9. Lieferung

Lieferung per E-Mail (PDF) oder, falls gewählt, Papierversand per Zusteller (es gelten die Bedingungen und Fristen des Zustellers).

10. Reklamationen – Neuausstellung bei behördlicher Ablehnung

Schriftliche Reklamation an client@docutrad.fr innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung (objektive und präzise Fehler; stilistische Nuancen ausgeschlossen).
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Standardmäßig Versand per E-Mail; ein sicherer Kanal ist auf Anfrage möglich.
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12. Geistiges Eigentum – Rechte an der Übersetzung

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Jede Übertragung von Vermögensrechten erfordert eine schriftliche Vereinbarung (Umfang, Dauer, Vergütung).

13. Haftung – Beschränkung

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Keine Haftung für eine zweckentfremdete Nutzung des Ergebnisses oder für eine Ablehnung durch eine Behörde aufgrund nicht mitgeteilter oder außerhalb der Leistung liegender Anforderungen.
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15. Verbraucherschlichtung

Gemäß den Artikeln L.616-1 und R.616-1 des französischen Verbrauchergesetzbuchs kann jeder Verbraucher bei einem ungelösten Streitfall kostenlos einen Mediator anrufen.
Mediator: MÉDIATION CONSOMMATION DÉVELOPPEMENT – Centre d'Affaires Stéphanois, Immeuble l'Horizon, Esplanade de France, 3 rue J. Constant Milleret, 42000 Saint-Étienne – www.medconsodev.eu

16. Anwendbares Recht – Gerichtsstand

Französisches Recht. Zuständig sind die französischen Gerichte, vorbehaltlich der zwingenden verbraucherschützenden Bestimmungen der öffentlichen Ordnung.

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