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Erbschaft im Ausland: welche Urkunden übersetzt werden müssen, und in welche Richtung

von Aline Regna - DocuTrad
Acte de décès étranger, acte de notoriété et traduction assermentée tamponnée

Bei einer Erbschaft mit Auslandsbezug gibt es zwei Arten von Übersetzungen: die ausländischen Urkunden, die der französische Notar verlangt und die ins Französische zu übersetzen sind, und die französischen Urkunden, die die ausländische Behörde verlangt und die in ihre Sprache zu übersetzen sind. Ganz oben auf der Liste: die Sterbeurkunde und die Urkunden, die das Verwandtschaftsverhältnis belegen.

Fragen Sie den Notar zuerst nach seiner Unterlagenliste: Er legt sie fest.

Welches Land regelt die Erbschaft?

Für Todesfälle seit dem 17. August 2015 legt eine europäische Verordnung die Regel in fast der gesamten EU fest. Die Erbschaft unterliegt dem Recht des Landes, in dem der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Er konnte in seinem Testament das Recht des Landes seiner Staatsangehörigkeit wählen.

Ein französischer Notar wendet diese Verordnung auch an, wenn das andere Land außerhalb der EU liegt, etwa Marokko oder die Vereinigten Staaten. Innerhalb der EU sind nur Dänemark und Irland nicht gebunden: Der französische Notar behandelt sie wie Länder außerhalb der EU.

Für Sie hat das eine praktische Folge: Je nach dem Land, das die Erbschaft regelt, oder dem, in dem sich ein Vermögenswert befindet, müssen Sie Dokumente ins Französische, aus dem Französischen oder in beide Richtungen übersetzen lassen.

Die ausländischen Urkunden, die der französische Notar verlangen wird

Für die Errichtung des Erbnachweises (acte de notoriété), der die Erben benennt, braucht der Notar laut service-public.gouv.fr (der offiziellen Website der französischen Verwaltung):

  • die Sterbeurkunde des Verstorbenen;
  • die Personenstandsurkunden, die Ihr Verhältnis zu ihm belegen: Geburtsurkunde, Familienstammbuch…

Für den Ehegatten ist es die Heiratsurkunde. Wurde eine dieser Urkunden im Ausland in einer anderen Sprache ausgestellt, verlangt der Notar in der Regel eine Übersetzung ins Französische, außer im Fall des unten beschriebenen mehrsprachigen Formulars. Je nach Akte kann der Notar auch ein im Ausland errichtetes Testament oder ein Urteil verlangen, etwa über eine Scheidung oder Adoption.

Bei DocuTrad können Sie die Sterbeurkunde übersetzen lassen, 30 € pro Seite, ins Französische aus rund zwanzig Sprachen, darunter Arabisch, Portugiesisch, Türkisch und Russisch, anhand eines einfachen Scans.

Todesfall in der Europäischen Union: an das mehrsprachige Formular denken

Ist der Todesfall in einem EU-Land eingetreten, beantragen Sie die Sterbeurkunde mit einem mehrsprachigen Formblatt, sofern dieses Land es ausstellt. Das e-Justiz-Portal der EU stellt klar: Mit diesem Formblatt „darf die Behörde, der die Urkunde vorgelegt wird, eine Übersetzung nur unter außergewöhnlichen Umständen verlangen“.

Diese Urkunden brauchen außerdem keine Apostille, um von einem EU-Land ins andere zu gelangen. Fordern Sie das Formblatt bei der ausstellenden Behörde an: Oft spart es eine Übersetzung, wenn der Notar das Formblatt für ausreichend hält.

In die andere Richtung: französische Urkunden für das Ausland

Befindet sich ein Vermögenswert im Ausland, etwa ein Konto in Portugal oder ein Haus in Marokko, will die örtliche Behörde einen Nachweis, dass Sie Erbe sind. In Frankreich ist das der vom Notar errichtete Erbnachweis. Fragen Sie die ausländische Behörde, ob sie ihn so anerkennt.

Innerhalb der EU kann der Notar auch ein Europäisches Nachlasszeugnis ausstellen. Es ist nicht verpflichtend und ersetzt den Erbnachweis nicht, dient aber als Nachweis in den anderen EU-Ländern, die die Verordnung anwenden. Es wirkt nur zwischen diesen Ländern, nicht in Marokko oder den Vereinigten Staaten.

Diese Dokumente werden in die Sprache der empfangenden Behörde übersetzt. Die französische Sterbeurkunde wird über dieselbe Produktseite übersetzt, ins Englische, Deutsche, Italienische, Spanische, Portugiesische, Rumänische, Arabische, Türkische, Russische oder Chinesische.

Für den Erbnachweis und das Testament gibt es bei DocuTrad keine eigene Produktseite: Für diese fordern Sie ein Übersetzungsangebot an und fügen das Dokument bei.

Braucht man eine Apostille oder eine Legalisation?

Die Übersichtstabelle des französischen Außenministeriums, aktualisiert am 15. September 2026, gibt die Regel in beide Richtungen an. Achtung: Sie ist für Personenstandsurkunden (Spalte I) und für notarielle Urkunden wie den Erbnachweis oder ein öffentliches Testament (Spalte IV) nicht immer dieselbe.

  • Keine Formalität für beide: Marokko, Algerien, Senegal, Deutschland, Italien, Belgien, Rumänien.
  • Befreiung für Personenstandsurkunden, Apostille für notarielle Urkunden: Tunesien, Vereinigtes Königreich.
  • Apostille für beide: Vereinigte Staaten, Kanada.
  • Legalisation für beide: Libanon.

Für Spanien, Portugal oder Polen verweist das Feld der notariellen Urkunden auf eine Anmerkung: Personenstandsurkunden sind befreit, die übrigen Urkunden erhalten eine Apostille. Für jedes andere Land lesen Sie seine Zeile in der Tabelle des Ministeriums, einschließlich der Anmerkungen.

Ausnahme für die Europäische Union. Ein in einem EU-Land für eine Erbschaft ausgestelltes Dokument, etwa ein Erbnachweis oder ein Europäisches Nachlasszeugnis, braucht in einem anderen EU-Land weder eine Legalisation noch eine ähnliche Förmlichkeit (Artikel 74 der europäischen Verordnung). Dänemark und Irland sind nicht betroffen.

Wer muss die Übersetzung anfertigen?

Der Notar oder die ausländische Behörde sagt, in welcher Form sie die Übersetzung erwartet. Fragen Sie vor der Bestellung nach.

Ein Fall ist gesetzlich geregelt: Gehört zur Erbschaft eine Immobilie in Frankreich und muss der Notar eine von einem ausländischen Notar errichtete Urkunde oder ein ausländisches Urteil eintragen lassen, muss die Übersetzung von einem regelmäßig von den Gerichten bestellten Dolmetscher beglaubigt werden. Bei DocuTrad werden diese Übersetzungen einem Übersetzer anvertraut, der auf der Sachverständigenliste eines Berufungsgerichts eingetragen ist: Geben Sie es bei der Bestellung an.

Was kostet die Übersetzung?

  • Sterbeurkunde: 30 € pro Seite;
  • Geburtsurkunde: 27 € pro Seite;
  • Heiratsurkunde: 34 € pro Seite;
  • Urteil: 35 € pro Seite;
  • Erbnachweis, Testament: auf Anfrage.

Eine Sterbeurkunde und die Geburtsurkunden von zwei Kindern, je eine Seite: 30 + 2 × 27 = 84 €. Die Übersetzungen werden innerhalb der Standardfrist von 24 bis 48 Werkstunden im digitalen Format geliefert; wird das Papierexemplar verlangt, kostet der Postversand 15 €.

In der Praxis

  1. Fragen Sie den Notar nach seiner Unterlagenliste und für jede Unterlage nach der erwarteten Sprache und Form der Übersetzung.
  2. Bei einem Todesfall in der EU beantragen Sie die Urkunde mit dem mehrsprachigen Formblatt; andernfalls prüfen Sie Apostille oder Legalisation in der Tabelle des Ministeriums.
  3. Lassen Sie alle Urkunden der Akte in einem Durchgang übersetzen, in die richtige Richtung.

Häufige Fragen

Braucht man immer einen Erbnachweis?
Nicht immer. Beträgt der Nachlass weniger als 5.965 €, ohne Immobilie, ohne Testament und ohne Ehevertrag, genügt für die Bankkonten des Verstorbenen eine von allen Erben unterschriebene Bescheinigung. Andernfalls ist der Erbnachweis erforderlich.

Der Todesfall ist in Frankreich eingetreten: Muss die Sterbeurkunde übersetzt werden?
Nicht für den französischen Notar, da sie auf Französisch ist. Verlangt sie jedoch eine Bank oder eine ausländische Behörde, wird sie in deren Sprache übersetzt, oft zusammen mit dem Erbnachweis.

Quellen

  • Verordnung (EU) Nr. 650/2012 über Erbsachen, Artikel 21, 22, 62, 74 und 83, und Rundschreiben des französischen Justizministeriums vom 25. Januar 2016, das sie vorstellt
  • Dekret Nr. 55-22 vom 4. Januar 1955 zur Reform des Grundbuchwesens, Artikel 4
  • Service-public.gouv.fr, nachweisen, dass man Erbe ist (Bescheinigung, Erbnachweis), geprüft am 1. Januar 2026
  • Europäisches e-Justiz-Portal, öffentliche Urkunden, und Verordnung (EU) 2016/1191, Artikel 6 bis 8
  • Französisches Ministerium für Europa und auswärtige Angelegenheiten, Übersichtstabelle zum aktuellen Stand des Vertragsrechts bei der Legalisation, aktualisiert am 15. September 2026
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln jede Bestellung von Leistungen, die bei DOCUTRAD (SAS) über die Website docutrad.fr aufgegeben wird.
Letzte Aktualisierung: 20. September 2026

1. Angaben zum Dienstleister

DOCUTRAD – vereinfachte Aktiengesellschaft (SAS) mit einem Stammkapital von 1 000 €
Eingetragen im Handelsregister von Paris unter der Nummer 106 245 426 – APE 7430Z (Übersetzen und Dolmetschen)
Innergemeinschaftliche USt-IdNr.: FR 13 106 245 426
Sitz: 78 avenue des Champs-Élysées, Bureau 326, 75008 Paris, Frankreich
E-Mail: client@docutrad.fr – Tel.: 07 57 82 68 24

2. Definitionen

„Leistungen": Übersetzung (beglaubigt und nicht beglaubigt), Dolmetschen und damit verbundene Dienstleistungen (Apostille auf Anfrage, Papierversand).
„Kunde": Verbraucher oder Unternehmer, der eine Leistung bestellt.
„Angebot": schriftlicher Vorschlag mit Angabe von Preis, Fristen, Ergebnissen und Bedingungen.

3. Gegenstand & Anwendungsbereich

Diese AGB regeln jede bei docutrad aufgegebene Bestellung. Sie haben Vorrang vor den Einkaufsbedingungen des Kunden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

4. Bestellung – Zustandekommen des Vertrags

Angebot (30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben). Die Bestellung kommt zustande durch: (i) ausdrückliche Annahme des Angebots (Unterschrift/Bestätigung) und (ii) bei Bestellung fällige Zahlung (sofern nicht anders vereinbart).
docutrad kann eine Bestellung bei unleserlichen/rechtswidrigen/unvollständigen Dokumenten, Betrugsrisiko oder Zahlungsverzug ablehnen/aussetzen. Elektronische Bestätigungen und Kommunikation gelten als Nachweis.
Datei-Upload (UploadKit): Der Kunde bleibt für die übermittelten Dateien verantwortlich (Richtigkeit, Lesbarkeit, Virenfreiheit, Rechtmäßigkeit). Fehlerhafte Dateien können die Lieferung verzögern.

Die auf der Website angegebenen Fristen sind Standardfristen. Jede Anfrage nach einer verkürzten Frist (dringende oder „Express"-Leistung) bedarf vor der Bestellung einer schriftlichen Machbarkeitsbestätigung durch docutrad. docutrad behält sich das Recht vor, jede Anfrage abzulehnen, deren Frist oder Bedingungen materiell nicht realisierbar sind (zum Beispiel eine beglaubigte Übersetzung, die in weniger als einem Werktag verlangt wird). Im Falle einer Ablehnung wird jeder gegebenenfalls gezahlte Betrag vollständig erstattet; diese Ablehnung vor jeglichem Ausführungsbeginn stellt weder eine Bestellung noch eine Vertragsverletzung durch docutrad dar.

5. Leistungen & Ergebnisse

Leistungen: beglaubigte und nicht beglaubigte Übersetzung; Dolmetschen; Optionen (Apostille auf Anfrage; Papierversand per Zusteller).
Standardergebnis: signiertes PDF per E-Mail. Jedes besondere Format/Layout muss im Angebot aufgeführt sein.

6. Preis & Zahlung

Preise in Euro. Für Kunden mit Sitz in der Europäischen Union verstehen sich die Preise inklusive aller Steuern (TTC), wobei die Mehrwertsteuer zum geltenden Satz (20 %) erhoben wird. Für Kunden mit Sitz außerhalb der Europäischen Union verstehen sich die Preise ohne Steuern, da die Leistung nicht der französischen Mehrwertsteuer unterliegt.
Die Zahlung erfolgt online bei Bestellung:

Ausnahmsweise werden bei einem einem gewerblichen Kunden gewährten Zahlungsaufschub gemäß Artikel L441-10 des französischen Handelsgesetzbuchs bei Verzug Zinsen zum gesetzlichen Satz sowie eine pauschale Beitreibungsentschädigung von 40 € fällig.

7. Fristen – Wartung/höhere Gewalt – Aussetzung

Die Standardlieferzeit für eine Übersetzung im digitalen Format beträgt 24 bis 48 Werktagsstunden, d. h. 1 bis 2 Werktage (Montag bis Freitag, ohne französische Feiertage), gerechnet ab Zahlungsbestätigung und Eingang eines vollständigen und lesbaren Dokuments. Eine abweichende, im Angebot oder auf der Leistungsseite angegebene Frist geht vor. Der Kunde wird über jede absehbare Verzögerung informiert.
Keine Haftung bei höherer Gewalt (frz. ZGB, Art. 1218) oder Pflichtverletzung des Kunden (fehlende Informationen/Dokumente, nicht erhaltene Zahlung).
Bei Zahlungsverzug oder unzureichenden Informationen wird die Ausführung ausgesetzt.

8. Widerrufsrecht (Verbraucher)

Gemäß Artikel L221-28 des französischen Verbrauchergesetzbuchs gilt das Widerrufsrecht nicht für eindeutig personalisierte oder vor Ablauf der Frist erbrachte Leistungen.
Da die Übersetzung eine maßgeschneiderte Arbeit ist, ist nach Bestätigung und Beginn kein Widerruf möglich.

9. Lieferung

Lieferung per E-Mail (PDF) oder, falls gewählt, Papierversand per Zusteller (es gelten die Bedingungen und Fristen des Zustellers).

10. Reklamationen – Neuausstellung bei behördlicher Ablehnung

Schriftliche Reklamation an client@docutrad.fr innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung (objektive und präzise Fehler; stilistische Nuancen ausgeschlossen).
Bei behördlicher Ablehnung aus formalen Gründen (z. B. formale Angaben) kann docutrad innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung kostenlos eine Neuausstellung vornehmen, ohne inhaltliche Änderung oder Hinzufügung neuer Informationen.

11. Vertraulichkeit & verbotene Inhalte

docutrad behandelt die übermittelten Dokumente vertraulich und gibt sie nicht an unbefugte Dritte weiter, außer bei gesetzlicher Verpflichtung.
Standardmäßig Versand per E-Mail; ein sicherer Kanal ist auf Anfrage möglich.
Der Kunde garantiert, dass die übermittelten Dateien keine rechtswidrigen/rechtsverletzenden/virenbehafteten Inhalte enthalten (auch über UploadKit).

12. Geistiges Eigentum – Rechte an der Übersetzung

Vorbehaltlich der Rechte am Ausgangswerk stellt die Übersetzung ein geschütztes Werk dar (frz. Gesetz über geistiges Eigentum, L112-3).
docutrad gewährt dem Kunden eine nicht ausschließliche, weltweite und nicht übertragbare Nutzungslizenz, beschränkt auf den vereinbarten Zweck.
Jede Übertragung von Vermögensrechten erfordert eine schriftliche Vereinbarung (Umfang, Dauer, Vergütung).

13. Haftung – Beschränkung

docutrad liefert eine getreue und auftragsgemäße Übersetzung.
Keine Haftung für eine zweckentfremdete Nutzung des Ergebnisses oder für eine Ablehnung durch eine Behörde aufgrund nicht mitgeteilter oder außerhalb der Leistung liegender Anforderungen.
Die Haftung ist auf nachgewiesene direkte Schäden beschränkt und auf den für die Leistung gezahlten Preis begrenzt.

14. Kundenbewertungen (Trustpilot / Google Reviews)

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15. Verbraucherschlichtung

Gemäß den Artikeln L.616-1 und R.616-1 des französischen Verbrauchergesetzbuchs kann jeder Verbraucher bei einem ungelösten Streitfall kostenlos einen Mediator anrufen.
Mediator: MÉDIATION CONSOMMATION DÉVELOPPEMENT – Centre d'Affaires Stéphanois, Immeuble l'Horizon, Esplanade de France, 3 rue J. Constant Milleret, 42000 Saint-Étienne – www.medconsodev.eu

16. Anwendbares Recht – Gerichtsstand

Französisches Recht. Zuständig sind die französischen Gerichte, vorbehaltlich der zwingenden verbraucherschützenden Bestimmungen der öffentlichen Ordnung.

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