Geburtsurkunde für Portugal: Prüfen Sie zuerst, ob Sie wirklich eine Übersetzung brauchen
Seit einigen Wochen häufen sich die Anfragen für die Übersetzung einer französischen Geburtsurkunde ins Portugiesische, fast alle aus demselben Grund: ein Antrag auf die portugiesische Staatsangehörigkeit. Und fast allen antworten wir zuerst dasselbe: Prüfen Sie, ob Sie wirklich eine Übersetzung brauchen. In vielen Fällen lautet die Antwort nein, und das sollte man wissen, bevor man zahlt.
Eine Frage, die vor allem anderen kommt
Fragen Sie die Behörde, die Ihren Antrag erhält, was sie genau erwartet: die Urkunde allein, die Urkunde zusammen mit ihrem mehrsprachigen Formular oder eine beglaubigte Übersetzung. Nur sie entscheidet, was sie annimmt, und ihre Antwort erspart Ihnen unnötige Kosten oder einen zurückgeschickten Antrag. Das Folgende hilft Ihnen zu verstehen, was sie von Ihnen verlangen darf und was nicht.
Was das europäische Recht geändert hat
Zwischen zwei Ländern der Europäischen Union bewegt sich eine Geburtsurkunde nahezu frei. Daraus ergeben sich zwei Folgen.
Erstens: Die Apostille darf nicht von Ihnen verlangt werden. Die Apostille ist der Stempel, der die Unterschrift und die Eigenschaft der Behörde bestätigt, die Ihre Urkunde ausgestellt hat; sie betrifft nicht deren Inhalt. Zwischen den Ländern der Union wurde sie für Personenstandsurkunden abgeschafft. Eine portugiesische Behörde, die sie für eine französische Urkunde fordern würde, wäre nicht im Recht.
Zweitens: Die Übersetzung kann durch ein Formular ersetzt werden. Wenn Sie Ihre Geburtsurkunde beim Standesamt anfordern, verlangen Sie zugleich das „mehrsprachige Formular“. Es ist ein amtliches, kostenloses Dokument, das jede Rubrik der Urkunde auf Portugiesisch wiedergibt. Der Urkunde beigefügt, tritt es an die Stelle einer Übersetzung, ohne Stempel und ohne Übersetzer.
Wenn Ihr Fall einfach liegt, eine französische Urkunde für eine portugiesische Behörde, ohne Besonderheiten, genügt das Formular in den meisten Fällen.
Die vier Fälle, in denen die beglaubigte Übersetzung nötig bleibt
Genau diese Vorgänge erreichen uns.
Ihre Urkunde stammt nicht aus einem Land der Union. Das ist der häufigste Fall: eine brasilianische, angolanische, kapverdische, mosambikanische, schweizerische oder marokkanische Urkunde. Keine der oben genannten Befreiungen gilt. Nötig sind die Apostille des Herkunftslandes und eine beglaubigte Übersetzung.
Ihre Urkunde trägt einen Randvermerk. Anerkennung, Berichtigung, Gerichtsurteil, Adoption. Das Formular übersetzt die Standardrubriken, nicht das, was von Hand hinzugefügt wurde. Wenn Ihr Antrag auf diesem Vermerk beruht, ist eine vollständige Übersetzung unerlässlich.
Man verlangt von Ihnen etwas anderes als eine Personenstandsurkunde. Das Formular gibt es nur für eine kurze Liste von Dokumenten: Geburt, Eheschließung, Sterbefall und einige weitere. Ein Diplom, ein Vertrag, eine notarielle Urkunde oder ein Auszug aus dem Strafregister verfügen über keines.
Die Behörde teilt Ihnen mit, dass sie mit dem Formular nicht arbeiten kann. Die europäische Verordnung lässt ihr diese Möglichkeit, wenn sie das Dokument nach eigener Einschätzung nicht versteht. In diesem Fall ist die beglaubigte Übersetzung zwingend.
In die andere Richtung: eine portugiesische oder brasilianische Urkunde in Frankreich
Das ist unsere älteste Anfrage in dieser Sprache, und die Regel ist dieselbe, nur umgekehrt gelesen.
Eine portugiesische Geburtsurkunde, die in Frankreich vorgelegt wird: keine Apostille verlangbar, und das in Portugal ausgestellte mehrsprachige Formular macht die Übersetzung entbehrlich.
Eine brasilianische Geburtsurkunde dagegen genießt keine dieser Befreiungen. Brasilien ist kein Mitglied der Union. Nötig sind die brasilianische Apostille und die beglaubigte Übersetzung ins Französische. Das ist die Kombination, die wir im Portugiesischen am häufigsten anfertigen, insbesondere für einen Antrag auf die französische Staatsangehörigkeit. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Herkunftsland: Unser Artikel über die Geburtsurkunde Land für Land fasst sie zusammen.
Die Apostille, falls Sie eine brauchen
Sie wird immer in dem Land beantragt, das das Dokument ausgestellt hat, nie in dem Land, in dem es vorgelegt wird. Für eine französische Urkunde, die für ein Land außerhalb der Europäischen Union bestimmt ist, bringt sie seit Mai 2025 ein Notar an, und der Vorgang ist kostenpflichtig. Unser Artikel über die Apostille und die Legalisation beschreibt das Verfahren im Einzelnen.
Wenn Ihre Urkunde zugleich apostilliert und übersetzt werden muss, können wir die Apostille übernehmen, für 15 € pro Dokument, zusammen mit der Übersetzung. Geben Sie bei der Bestellung die Anzahl der Dokumente an und nicht die der Seiten: Eine Apostille deckt ein ganzes Dokument ab.
Ein Wort zur portugiesischen Staatsangehörigkeit
Portugal hat sein Staatsangehörigkeitsgesetz im Mai 2026 geändert: Aufenthaltsdauer, Bedingungen für Nachkommen, Sprachanforderung. Das Gesetz gab der Regierung drei Monate Zeit, um die Ausführungsbestimmungen neu zu schreiben, was bedeutet, dass sich die Einzelheiten gerade jetzt verändern.
Wir werden Ihnen deshalb nicht sagen, welche Unterlagen genau Ihren Antrag ausmachen: Die Antwort von heute kann morgen falsch sein, und nur die empfangende Behörde kennt sie. Wofür wir einstehen, ist das Format dessen, was wir liefern: eine Übersetzung ins Portugiesische, unterschrieben und gestempelt von einem vereidigten Übersetzer, der bei einem Berufungsgericht eingetragen ist.
Kurz gefasst
Wenn beide Länder in der Union liegen, fordern Sie die Urkunde zusammen mit ihrem mehrsprachigen Formular an. Das ist kostenlos und oft ausreichend.
Wenn eine Übersetzung von Ihnen verlangt wird oder Ihr Dokument von weiter her kommt, senden Sie es uns für einen Kostenvoranschlag. Eine Geburtsurkunde wird zum Preis von 27 € pro Seite übersetzt und als unterschriebenes und gestempeltes PDF geliefert, mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von 24 bis 48 Stunden, mit dem Papierexemplar, falls Ihr Antrag es verlangt. Per WhatsApp oder telefonisch beantworten wir auch Ihre Fragen.
Verwaltungsinformationen geprüft am 24. August 2026.



