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Aufenthaltstitel: Welche Unterlagen übersetzt werden müssen und welche nicht

von Aline Regna - DocuTrad
Dossier de titre de séjour : acte de naissance, passeport, extrait d'acte de mariage à faire traduire

Sie haben Ihren Termin bei der Präfektur (der örtlichen französischen Behörde). Auf dem Tisch liegen die Vorladung, die Fotos, der Wohnsitznachweis und mittendrin eine Geburtsurkunde, die nicht auf Französisch ist. Genau daran entscheidet sich, ob Ihr Antrag zulässig ist, und darum geht es in diesem Artikel.

Die Regel in einem Satz

Jede in einer Fremdsprache verfasste Unterlage muss zusammen mit ihrer französischen Übersetzung eingereicht werden, angefertigt von einem vereidigten Übersetzer. Nicht von einer zweisprachigen Bekannten, nicht von einer App, so gut sie auch sein mag. Die Präfektur bewertet nicht die Qualität der Übersetzung: Sie prüft, ob der Stempel eines vereidigten Übersetzers vorliegt, der bei einem Berufungsgericht eingetragen ist. Ohne diesen Stempel gilt die Unterlage als fehlend.

Das ist ärgerlich, wenn man beide Sprachen perfekt beherrscht. Es macht den Weg aber auch einfach: Sie müssen nichts nachweisen, sondern nur eine Unterlage beglaubigen lassen. Wenn Sie sich über den Status eines Übersetzers vergewissern möchten, hier erfahren Sie, wie Sie ihn prüfen.

Die Unterlagen, die in jedem Antrag auftauchen

Jeder Titel hat seine eigene Liste an Unterlagen, und jede Präfektur veröffentlicht sie. In den Anträgen, die wir begleiten, sind es aber immer dieselben Dokumente, bei denen sich die Frage der Sprache stellt.

Die Geburtsurkunde. Für fast jeden Titel verlangt, oft als vollständige Abschrift. Wenn Sie außerhalb Frankreichs geboren sind, ist sie sehr wahrscheinlich in einer anderen Sprache verfasst. Sie ist die Unterlage Nummer eins. Unser Artikel über die Übersetzung der Geburtsurkunde je nach Herkunftsland geht auf die Besonderheiten ein.

Die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden der Kinder. Die Präfektur will Ihre heutige Familiensituation sehen, nicht die von vor fünf Jahren. Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, ist die Urkunde zu übersetzen. Beruht Ihr Titel auf der Ehe, ergänzt unser Leitfaden zur französischen Staatsangehörigkeit durch Heirat diese Liste sinnvoll.

Der Reisepass. Nicht alle Seiten: nur die, auf denen Ihre Identität, die Gültigkeit und die Visa stehen. Sind diese Angaben in lateinischer Schrift und lesbar, wird eine Übersetzung selten verlangt. Auf Arabisch, Kyrillisch oder Chinesisch schon.

Das Urteil, sofern es in Ihrer Situation eines gibt. Scheidung, Sorgerecht, Adoption. Es ist die längste Unterlage und die, die man am häufigsten erst am Vorabend des Termins entdeckt. Dem Fall der im Ausland ausgesprochenen Adoption ist ein eigener Artikel gewidmet.

Danach, je nach beantragtem Titel, die Unterlagen, die Ihre Situation belegen: Diplom und Notenbescheinigungen für Studierende, Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen für Angestellte, Kontoauszüge, wenn Mittel nachzuweisen sind.

Was Sie so lassen können

Das ist der Teil, der Geld spart, und den Ihnen am Schalter niemand erläutern wird.

Alles, was schon auf Französisch vorliegt, bleibt auf Französisch: Stromrechnung, Mietquittung, Wohnungsbescheinigung. Ihr Visum ist auf Französisch, wenn ein französisches Konsulat es ausgestellt hat. Ihre Fotos haben keine Sprache.

Stammt Ihre Geburtsurkunde aus einem Land der Europäischen Union, gibt es eine Abkürzung. Bitten Sie das Standesamt, das sie ausgestellt hat, um ein „mehrsprachiges Formular“: ein amtliches, kostenloses Dokument, das jede Rubrik der Urkunde in die Sprache des Ziellandes überträgt. Der Urkunde beigefügt, macht es die Übersetzung entbehrlich. Eine italienische, spanische, portugiesische oder polnische Urkunde mit ihrem Formular braucht unsere Dienste nicht.

Diese Abkürzung endet, sobald die Urkunde einen Randvermerk trägt: Anerkennung, Berichtigung, Urteil. Das Formular überträgt nur die Standardrubriken. Stützt sich Ihr Antrag auf das, was am Rand vermerkt ist, ist eine vollständige beglaubigte Übersetzung erforderlich.

Erstantrag oder Verlängerung

Bei der Verlängerung ist nicht alles neu zu machen. In der Regel werden die Personenstandsurkunden, die beim Erstantrag übersetzt und eingereicht wurden, nicht erneut verlangt, es sei denn, Ihre Situation hat sich inzwischen geändert: eine Heirat, eine Geburt, eine Scheidung.

Wieder verlangt werden die Unterlagen, die belegen, dass Sie die Voraussetzung Ihres Titels weiterhin erfüllen: neuer Vertrag, neue Immatrikulation, neue Mittel. Genau dort kann die Fremdsprache wieder auftauchen.

Und die Apostille?

Diese Frage wird uns in jedem Antrag gestellt. Die Apostille ist ein Stempel, der die Unterschrift und die Eigenschaft der Behörde bestätigt, die Ihr Dokument ausgestellt hat. Auf den Inhalt bezieht sie sich nicht.

Bei einer Urkunde aus einem Land der Europäischen Union darf die Präfektur sie nicht verlangen. Bei einer Urkunde aus einem anderen Land kann sie verlangt werden, und angebracht wird sie von dem Land, das das Dokument ausgestellt hat, nie von Frankreich. Sind Sie bereits in Frankreich und ist Ihre Urkunde ohne Apostille im Herkunftsland geblieben, wird das dort geregelt, oft über das Konsulat. Unser Artikel über die Apostille und die Legalisation erklärt den Unterschied zwischen beiden.

Vor der Bestellung

Ein Rat, der Geld wert ist: Öffnen Sie die Liste der Unterlagen, die Ihre Präfektur für Ihren Titel veröffentlicht, und haken Sie sie ab. Die Listen ändern sich, sie unterscheiden sich von Titel zu Titel, und nichts ist ärgerlicher, als die Übersetzung einer Unterlage zu bezahlen, die niemand verlangt hat.

Steht diese Liste fest, übernehmen wir. Eine Geburtsurkunde oder ein Reisepass wird zum Preis von 27 € pro Seite übersetzt. Eine Heiratsurkunde, 34 €. Ein Urteil, 35 €. Sie erhalten per E-Mail ein unterschriebenes und gestempeltes PDF, im Durchschnitt in 24 bis 48 Stunden, und die Papierfassung, wenn Ihre Präfektur sie verlangt.

Wenn Sie mehrere Unterlagen haben, senden Sie sie uns auf einmal für einen Kostenvoranschlag: Wir sagen Ihnen, was übersetzt werden muss, was nicht, und den festen Preis, bevor wir beginnen. Per WhatsApp oder telefonisch beantworten wir Ihre Fragen ebenfalls.

Verwaltungsinformationen geprüft am 24. August 2026.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln jede Bestellung von Leistungen, die bei DOCUTRAD (SAS) über die Website docutrad.fr aufgegeben wird.
Letzte Aktualisierung: 17. August 2026

1. Angaben zum Dienstleister

DOCUTRAD – vereinfachte Aktiengesellschaft (SAS) mit einem Stammkapital von 1 000 €
Eingetragen im Handelsregister von Paris unter der Nummer 106 245 426 – APE 7430Z (Übersetzen und Dolmetschen)
Innergemeinschaftliche USt-IdNr.: FR 13 106 245 426
Sitz: 78 avenue des Champs-Élysées, Bureau 326, 75008 Paris, Frankreich
E-Mail: client@docutrad.fr – Tel.: 07 57 82 68 24

2. Definitionen

„Leistungen": Übersetzung (beglaubigt und nicht beglaubigt), Dolmetschen und damit verbundene Dienstleistungen (Apostille auf Anfrage, Papierversand).
„Kunde": Verbraucher oder Unternehmer, der eine Leistung bestellt.
„Angebot": schriftlicher Vorschlag mit Angabe von Preis, Fristen, Ergebnissen und Bedingungen.

3. Gegenstand & Anwendungsbereich

Diese AGB regeln jede bei docutrad aufgegebene Bestellung. Sie haben Vorrang vor den Einkaufsbedingungen des Kunden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

4. Bestellung – Zustandekommen des Vertrags

Angebot (30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben). Die Bestellung kommt zustande durch: (i) ausdrückliche Annahme des Angebots (Unterschrift/Bestätigung) und (ii) bei Bestellung fällige Zahlung (sofern nicht anders vereinbart).
docutrad kann eine Bestellung bei unleserlichen/rechtswidrigen/unvollständigen Dokumenten, Betrugsrisiko oder Zahlungsverzug ablehnen/aussetzen. Elektronische Bestätigungen und Kommunikation gelten als Nachweis.
Datei-Upload (UploadKit): Der Kunde bleibt für die übermittelten Dateien verantwortlich (Richtigkeit, Lesbarkeit, Virenfreiheit, Rechtmäßigkeit). Fehlerhafte Dateien können die Lieferung verzögern.

Die auf der Website angegebenen Fristen sind Standardfristen. Jede Anfrage nach einer verkürzten Frist (dringende oder „Express"-Leistung) bedarf vor der Bestellung einer schriftlichen Machbarkeitsbestätigung durch docutrad. docutrad behält sich das Recht vor, jede Anfrage abzulehnen, deren Frist oder Bedingungen materiell nicht realisierbar sind (zum Beispiel eine beglaubigte Übersetzung, die in weniger als einem Werktag verlangt wird). Im Falle einer Ablehnung wird jeder gegebenenfalls gezahlte Betrag vollständig erstattet; diese Ablehnung vor jeglichem Ausführungsbeginn stellt weder eine Bestellung noch eine Vertragsverletzung durch docutrad dar.

5. Leistungen & Ergebnisse

Leistungen: beglaubigte und nicht beglaubigte Übersetzung; Dolmetschen; Optionen (Apostille auf Anfrage; Papierversand per Zusteller).
Standardergebnis: signiertes PDF per E-Mail. Jedes besondere Format/Layout muss im Angebot aufgeführt sein.

6. Preis & Zahlung

Preise in Euro. Für Kunden mit Sitz in der Europäischen Union verstehen sich die Preise inklusive aller Steuern (TTC), wobei die Mehrwertsteuer zum geltenden Satz (20 %) erhoben wird. Für Kunden mit Sitz außerhalb der Europäischen Union verstehen sich die Preise ohne Steuern, da die Leistung nicht der französischen Mehrwertsteuer unterliegt.
Die Zahlung erfolgt online bei Bestellung:

Ausnahmsweise werden bei einem einem gewerblichen Kunden gewährten Zahlungsaufschub gemäß Artikel L441-10 des französischen Handelsgesetzbuchs bei Verzug Zinsen zum gesetzlichen Satz sowie eine pauschale Beitreibungsentschädigung von 40 € fällig.

7. Fristen – Wartung/höhere Gewalt – Aussetzung

Fristen in Werktagen, unverbindlich; Information bei absehbaren Verzögerungen.
Keine Haftung bei höherer Gewalt (frz. ZGB, Art. 1218) oder Pflichtverletzung des Kunden (fehlende Informationen/Dokumente, nicht erhaltene Zahlung).
Bei Zahlungsverzug oder unzureichenden Informationen wird die Ausführung ausgesetzt.

8. Widerrufsrecht (Verbraucher)

Gemäß Artikel L221-28 des französischen Verbrauchergesetzbuchs gilt das Widerrufsrecht nicht für eindeutig personalisierte oder vor Ablauf der Frist erbrachte Leistungen.
Da die Übersetzung eine maßgeschneiderte Arbeit ist, ist nach Bestätigung und Beginn kein Widerruf möglich.

9. Lieferung

Lieferung per E-Mail (PDF) oder, falls gewählt, Papierversand per Zusteller (es gelten die Bedingungen und Fristen des Zustellers).

10. Reklamationen – Neuausstellung bei behördlicher Ablehnung

Schriftliche Reklamation an client@docutrad.fr innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung (objektive und präzise Fehler; stilistische Nuancen ausgeschlossen).
Bei behördlicher Ablehnung aus formalen Gründen (z. B. formale Angaben) kann docutrad innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung kostenlos eine Neuausstellung vornehmen, ohne inhaltliche Änderung oder Hinzufügung neuer Informationen.

11. Vertraulichkeit & verbotene Inhalte

docutrad behandelt die übermittelten Dokumente vertraulich und gibt sie nicht an unbefugte Dritte weiter, außer bei gesetzlicher Verpflichtung.
Standardmäßig Versand per E-Mail; ein sicherer Kanal ist auf Anfrage möglich.
Der Kunde garantiert, dass die übermittelten Dateien keine rechtswidrigen/rechtsverletzenden/virenbehafteten Inhalte enthalten (auch über UploadKit).

12. Geistiges Eigentum – Rechte an der Übersetzung

Vorbehaltlich der Rechte am Ausgangswerk stellt die Übersetzung ein geschütztes Werk dar (frz. Gesetz über geistiges Eigentum, L112-3).
docutrad gewährt dem Kunden eine nicht ausschließliche, weltweite und nicht übertragbare Nutzungslizenz, beschränkt auf den vereinbarten Zweck.
Jede Übertragung von Vermögensrechten erfordert eine schriftliche Vereinbarung (Umfang, Dauer, Vergütung).

13. Haftung – Beschränkung

docutrad liefert eine getreue und auftragsgemäße Übersetzung.
Keine Haftung für eine zweckentfremdete Nutzung des Ergebnisses oder für eine Ablehnung durch eine Behörde aufgrund nicht mitgeteilter oder außerhalb der Leistung liegender Anforderungen.
Die Haftung ist auf nachgewiesene direkte Schäden beschränkt und auf den für die Leistung gezahlten Preis begrenzt.

14. Kundenbewertungen (Trustpilot / Google Reviews)

Bewertungen werden über Drittplattformen veröffentlicht; sie liegen in der Verantwortung ihrer Verfasser. docutrad kann nach dem Kauf um eine Bewertung bitten und offensichtlich rechtswidrige Bewertungen moderieren/melden (beleidigend, diffamierend, diskriminierend, ohne Bezug zu einer tatsächlichen Erfahrung).

Bewertungen müssen sich auf eine tatsächliche Leistungserfahrung beziehen. Im Einklang mit den Regeln der betreffenden Plattformen behält sich docutrad das Recht vor, jede Bewertung zu melden, die eine vor jeglichem Ausführungsbeginn abgelehnte und vollständig erstattete Anfrage betrifft (insbesondere eine Anfrage mit einer materiell nicht realisierbaren Frist), da in diesem Fall keine Leistung erbracht wurde.

15. Verbraucherschlichtung

Gemäß den Artikeln L.616-1 und R.616-1 des französischen Verbrauchergesetzbuchs kann jeder Verbraucher bei einem ungelösten Streitfall kostenlos einen Mediator anrufen.
Mediator: MÉDIATION CONSOMMATION DÉVELOPPEMENT – Centre d'Affaires Stéphanois, Immeuble l'Horizon, Esplanade de France, 3 rue J. Constant Milleret, 42000 Saint-Étienne – www.medconsodev.eu

16. Anwendbares Recht – Gerichtsstand

Französisches Recht. Zuständig sind die französischen Gerichte, vorbehaltlich der zwingenden verbraucherschützenden Bestimmungen der öffentlichen Ordnung.

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